Rheinpfalz Schulen: Pflichtvortrag darf nichts kosten

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Wörth. Pflichtveranstaltungen von Schulen dürfen Eltern oder volljährige Schüler nichts kosten. Das Wörther Europa Gymnasium hatte den Vortrag eines Motivationstrainers aus Versicherungsgründen als Pflichtveranstaltung für rund 600 Schüler der Klassenstufen 10 bis 13 deklariert, aber von den Schülern beziehungsweise ihren Eltern fünf Euro Eintritt pro Person verlangt.

Mit den Einnahmen wurden das Honorar des Motivationstrainers und die Hallenmiete bezahlt. Selbst wenn die Pflichtveranstaltung den Vorgaben der Schulbehörde entspricht und „zur Erfüllung des schulischen Erziehungs- und Bildungsauftrages“ beiträgt, muss sie für Eltern oder volljährige Schüler kostenfrei bleiben, teilte die ADD Trier als zuständige Schulbehörde auf RHEINPFALZ-Anfrage mit. Das sei im Schulgesetz als Schulgeldfreiheit klar normiert. Anderes wäre bei einer Pflichtveranstaltung nur zulässig, wenn Erziehungsberechtigte oder volljährige Schüler vorher schriftlich über die Kosten informiert werden und freiwillig ihr Einverständnis erteilen. Als weitere Möglichkeit schlägt die ADD die Finanzierung über Sponsoren vor. Die Schulen selbst, so heißt es aus Trier, hätten keine finanziellen Spielräume für solche Veranstaltungen. Auch die Schulträger – in diesem Fall der Landkreis – oder das Land seien nicht für die Finanzierung von schulischen Veranstaltungen zuständig. Der ADD lägen keine Angaben vor, ob und welcher Anzahl derartige Veranstaltungen in der Vergangenheit an anderen Schulen stattgefunden haben, heißt es in der Stellungnahme. Und weiter: „Sollte es sie gegeben haben, stünden sie jedoch tatsächlich nicht in Einklang mit der zitierten gesetzlichen Regelung.“ |tom

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