Rheinpfalz Schlechte Sozialprognose: 26-Jähriger muss ins Gefängnis

Im Verfahren wegen eines Raubüberfalls in einer Wohnung in der Verbandsgemeinde Hauenstein am 9. September 2015 hat das Schöffengericht Pirmasens am Dienstag die beiden Angeklagten im Alter von 38 und 39 Jahren freigesprochen. Der 26-Jährige hingegen wurde wegen Nötigung und Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten ohne Bewährung verurteilt.
Es habe nicht widerlegt werden können, dass der 38-Jährige die drei Mitfahrer nach einer Polizeikontrolle wegen defekter Rücklichter abgesetzt habe, sagte die Vorsitzende Richterin Kathrin Schmitt in der Urteilsbegründung. Der 38-Jährige habe das größte Motiv gehabt, weil er annahm, der 25-jährige Wohnungsinhaber habe sein Handy gestohlen. Doch der einzige Belastungszeuge, der heute 17-Jährige, habe bei seinen Vernehmungen bei Polizei, Ermittlungsrichter und beim Schöffengericht drei verschiedene Geschehensabläufe geschildert, die im Kern- und im Randgeschehen viele Widersprüche enthielten. Etwa, ob das Eindringen in die Wohnung mit oder ohne Gewalt geschah oder wer was wo weggenommen hatte. Außerdem hätten Zeugen den 38-Jährigen beim Zeitungsaustragen gesehen. Zweifel blieben jedoch, betonte die Vorsitzende. Gleiches gelte bei dem 39-Jährigen. Der Wohnungsinhaber habe ihn nicht erkannt und auch keine richtige Beschreibung der dritten Person geben können. Die Aussage des 17-jährigen Belastungszeugen sei zu widersprüchlich. „Rosinenpickerei bei den Aussagen kommt nicht in Betracht“, wandte sich die Richterin gegen die Argumentationsweise der Staatsanwältin. Eine Tatbeteiligung sei dem 39-Jährigen nicht nachzuweisen, so das Fazit des Gerichts. Hingegen war das Gericht davon überzeugt, dass der 26-jährige Angeklagte zusammen mit dem heute 17-Jährigen und einem unbekannten Dritten die Wohnung des 25-Jährigen aufgesucht habe. Die Gewalt sei von der dritten Person ausgegangen und diese habe auch Handy, Geldbeutel und Tablet entwendet. Die Aussage des Wohnungsinhabers hielt das Gericht bezüglich des 26-Jährigen für glaubhaft, obwohl die Aussage in einzelnen Punkten widersprüchlich sei. Den Schlag des Unbekannten gegen den Wohnungsinhaber wertete das Gericht als „Exzess, der nicht vom Tatplan umfasst war“. Für einen Raub fehle der Nachweis des Tatplans. Aber Nötigung und Diebstahl habe der 26-Jährige gebilligt, so das Gericht. Die Freiheitsstrafe könne bei dem Mann nicht zur Bewährung ausgesetzt werden, da keine positive Sozialprognose bestehe. Er habe bereits Ersatzfreiheitsstrafen verbüßt, die ihn aber nicht von weiteren Straftaten abgehalten hätten. Er habe keine Ausbildung, sei zeitweise ohne festen Wohnsitz gewesen und habe seit ein paar Jahren ein Betäubungsmittelproblem. Hilfe vom Vater habe es schon früher gegeben – ohne Erfolg. Die Staatsanwältin hielt die Anklagevorwürfe gegen alle drei Angeklagten durch die Beweisaufnahme als im Wesentlichen bewiesen. Die Zeugenaussagen des Wohnungsinhabers, seiner heutigen Frau, des 17-Jährigen Mittäters und die Besetzung des Autos bei der Polizeikontrolle eine halbe Stunde vor der Tat „passt zusammen“, war ihr Fazit. Sie forderte für jeden der drei Angeklagten Freiheitsstrafen von einem Jahr und sechs Monaten, bei dem 26-Jährigen ohne Bewährung, bei den beiden Älteren mit Bewährung und einer Geld-Auflage von je 2000 Euro. Die Verteidiger der drei Angeklagten plädierten auf Freispruch für ihre Mandanten. Sie wiesen auf Ungereimtheiten in den Aussagen des 17-jährigen Zeugen hin und dass die Täterschaft auf vielen Hypothesen beruhe, zu denen die Zeugen nichts hätten sagen können. Der Wohnungsinhaber habe den 39-Jährigen nicht erkannt. Der Verteidiger des 26-Jährigen verwies darauf, dass auch das Opfer seine Aussage geändert habe und ein gemeinsamer Tatplan nicht existierte. Der 17-Jährige habe nur das Handy des 38-Jährigen holen wollen.