Pirmasens
Rund 7400 Euro zu Unrecht vom Jobcenter bezogen
Die Angeklagte bezog und bezieht Leistungen vom Jobcenter. Von Anfang März 2024 bis Ende Januar 2025 soll sie aber mit dem Vater ihrer kleinen Tochter in einem gemeinsamen Haushalt gelebt, dies dem Jobcenter verschwiegen und dadurch Betrug zum Nachteil des Jobcenters begangen haben. Dadurch soll sie laut Anklage rund 7400 Euro zu Unrecht bezogen und verbraucht haben. Über ihren Verteidiger gab die Frau an, dass sie sich mit dem Vater ihres Kindes nur die Wohnung geteilt habe. Aber der Verteidiger räumte ein, dass seine Mandantin das nicht gemeldet habe, obwohl sie hätte erkennen müssen, dass sie es hätte melden müssen. In Anbetracht des beträchtlichen Schadens hat die Richterin die 34-Jährige wegen Betrugs zu einer Bewährungsstrafe von fünf Monaten verurteilt. Als Auflage muss die Frau 300 Euro an den Pfälzischen Verein für soziale Rechtspflege Zweibrücken zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.