Rheinpfalz Rodalben: Kreis legt bei Hilschberghaus Berufung ein

Mit der Frage, ob der Pfälzerwald-Verein Rodalben (PWV) das Hilschberghaus um einen Turm erweitern darf, wird sich das Oberverwaltungsgericht (OVG) beschäftigen. Der Landkreis Südwestpfalz legt Berufung beim OVG gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Neustadt ein. Das Verwaltungsgericht hatte wie berichtet entschieden, dass der Kreis dem PWV die Baugenehmigung für den Turm erteilen muss.
Berufung ist eingelegt, bestätigte die Sprecherin des Kreises, Ulla Eder, auf Anfrage der RHEINPFALZ. Die Frist wurde gewahrt. Für die Berufungsbegründung habe der Kreis noch Zeit. Diese werde nachgereicht. Wie mehrfach berichtet, möchte der PWV an die Nordseite des Hilschberghauses einen vierstöckigen Turm anbauen. Dadurch sollen die Übernachtungsmöglichkeiten den Anforderungen der Gäste angepasst werden. Im Turm sollen Doppelzimmer eingerichtet werden. Das Kreisbauamt hatte dem Verein keine Baugenehmigung für die Pläne erteilt. Im Naturpark Pfälzerwald bedeuten diese Baupläne aus Sicht des Bauamtes einen massiven Eingriff in das Landschaftsbild. Zudem handele es sich um ein nicht-privilegiertes Bauvorhaben im Außenbereich. Genehmigt sei das Hilschberghaus als Vereins- und Wanderheim mit Einkehr- und Übernachtungsmöglichkeit. Sollte der Turm angebaut werden, entspreche der Charakter des Hilschberghauses nicht mehr der Genehmigung. Das hatte auch der Kreisrechtsausschuss so gesehen und die Ablehnung des Bauantrages bestätigt. Der PWV hatte gegen diese Entscheidung beim Verwaltungsgericht geklagt und Recht bekommen. Nun folgt die nächste Instanz. (add)