Rheinpfalz
Rettungshubschrauber in Sembach: Johanniter erwägen Klage gegen mögliche Vergabe an ADAC

Eine Vorentscheidung ist gefallen: Das Mainzer Innenministerium beabsichtigt, wie am Samstag berichtet, den ADAC übergangsweise bis Mitte 2020 mit den Rettungsflügen in der Westpfalz zu beauftragen. Die Johanniter denken derweil über rechtliche Schritte nach. Eine Entscheidung darüber soll heute fallen.
Die Johanniter Luftrettung, die seit Oktober 2018 von Sembach aus mit dem „Air Rescue Pfalz“ über 1000 Einsätze geflogen hat, konnte das Ministerium ebenso wenig überzeugen wie die DRF, der dritte Bewerber im Bieterverfahren. „Die ADAC Luftrettung gGmbH hat das annehmbarste Angebot in dem Vergabeverfahren abgegeben“, so Ministeriumssprecherin Sona Bräuer. Es sehe einen hochmodernen Intensivtransporthubschrauber und ein „gutes Personal- und Organisationskonzept bei vergleichsweise günstigen Kosten vor“.
Bei der Bewertung der drei Angebote hätten das Kriterium „Qualität des Durchführungskonzepts“ mit 70 Prozent, die „Kosten der Leistungserbringung“ mit 30 Prozent zu Buche geschlagen, erläuterte sie die Gewichtung. Alle Kriterien seien den Bietern zu Beginn des Vergabeverfahrens bekannt gemacht worden. Das Angebot der Johanniter-Unfall-Hilfe, die sich mit dem Nachunternehmer Heli-Flight GmbH & Co. KG am Vergabeverfahren beteiligt hatte, habe vor allem bei der qualitativen Bewertung Abschläge gegenüber dem Angebot der ADAC Luftrettung hinnehmen müssen, so Bräuer weiter. „Das Angebot der DRF Stiftung Luftrettung konnte vor allem hinsichtlich der Kosten der Leistungserbringung nicht mit den Angeboten der beiden anderen Bieter mithalten.“ Johanniter und DRF seien am Donnerstag über die Gründe für die Nichtberücksichtigung ihrer Angebote informiert worden.
Der offizielle Zuschlag in dem Vergabeverfahren werde jedoch „nicht vor dem 2. September“ erteilt, um der Johanniter-Unfall-Hilfe und der DRF die Möglichkeit zu geben, gegen die Vergabeentscheidung „Rechtsschutzmöglichkeiten“ in Anspruch zu nehmen, sprich Widerspruch einzulegen.
„Nicht anständig gelaufen“
Genau das will die Johanniter Luftrettung prüfen und am Montag über mögliche rechtliche Schritte entscheiden, sagte Geschäftsführer Günther Lohre auf Nachfrage. Diese Vorentscheidung des Innenministeriums wolle man „nicht so einfach hinnehmen“, so Lohre. Die Johanniter könnten zwar „ehrlich verlieren“, wie er sagte, das Verfahren scheine aber „nicht anständig“ gelaufen zu sein. Die Aussage, dass vor allem ein Qualitätsunterschied zwischen dem favorisiertem ADAC und ihnen den Ausschlag gegeben haben soll, konnte der Johanniter-Geschäftsführer nicht nachvollziehen. Lohre ist überzeugt: „Wir bieten sehr hohe Qualität – und zwar mit allen neun Hubschraubern, die die Johanniter besitzen.“ Einer der Helikopter ist in der Westpfalz im Einsatz. Auf jedem Flug sei ein Dreierteam an Bord: ein Pilot, ein Notarzt und ein Rettungsassistent beziehungsweise ein Notfallsanitäter mit für die Luftrettung entsprechender Zusatzqualifikation. „Wir sind zwar kleiner als die Mitbewerber“, meinte Lohre, aber das könne nicht den Ausschlag geben.
Der ADAC-Hubschrauber soll im Rettungsdienstbezirk Kaiserslautern, der die Landkreise Kusel, Kaiserslautern, Donnersberg sowie die Stadt Kaiserslautern umfasst, stationiert sein, teilt Ministeriumssprecherin Bräuer auf Anfrage weiter mit. Zum Standort sagte sie nichts. „Aus vergaberechtlichen Gründen kann der genaue Standort erst bekannt gegeben werden, wenn der Zuschlag erteilt ist.“ Sechs bis acht Wochen nach der Zuschlagserteilung werde der neue Anbieter dann seinen Dienst aufnehmen.
Das Ministerium ging mit der Erklärung über den Vorentscheid offenbar einen ungewöhnlichen Schritt. Weil die Bewerber aus Mainz benachrichtigt wurden und man wohl damit rechnete, dass die unterlegenen Mitstreiter an die Öffentlichkeit gehen, wollte man ihnen offenbar zuvorkommen.
Landrat sieht Erläuterungsbedarf
Keineswegs überrascht von der Favorisierung des ADAC durch Mainz zeigten sich die für die Rettungsdienste zuständige Kreisbeigeordnete Gudrun Heß-Schmidt und der Lauterer Landrat Ralf Leßmeister. „Überrascht bin ich allerdings über die Begründung der Vergabeentscheidung, wonach die vom Ministerium beauftragte Kanzlei, die das Vergabeverfahren begleitet hat, im Kern anführt, dass der Wertungsunterschied der Johanniter Luftrettung bei dem Zuschlagskriterium ,Qualität des Durchführungskonzepts‘ auch nicht durch das vergleichsweise günstige Kostenangebot ausgeglichen werden konnte. Hat insofern das ,Annehmbarste‘, also das Angebot des ADAC, vor dem ,wirtschaftlich Günstigsten‘, eben dem der Johanniter, den Zuschlag erhalten?“, fragt sich der CDU-Politiker und findet die Mainzer Vorentscheidung „erläuterungsbedürftig“.
So sieht das auch seine Parteifreundin Heß-Schmidt: „Im Vergabeverfahren ist mir der ,günstigste‘ beziehungsweise der ,wirtschaftlichste Bieter‘ ein Begriff, der ,annehmbarste Bieter‘ ist gänzlich neu für mich.“