Rheinpfalz Rat für Anschluss ans Felsenland

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In der Sitzung am Donnerstag folgte der Rat Hinterweidenthal dem Votum der Wähler und sprach sich dafür aus, dass sich die Gemeinde im Wege der freiwilligen Fusion der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland anschließt.

„So, wie sich der Bürger entscheidet, stimmt der Rat zu.“ So führte Ortschefin Barbara Schenk in das Thema ein. Von 1292 Wahlberichtigten hatten sich 731 (57 Prozent) an der Abstimmung beteiligt. Davon votierten 683 (94 Prozent) für einen freiwilligen Anschluss an die VG Dahner Felsenland. Manfred Schary (CDU) beantragte den vorbereiteten Beschlussantrag um den Passus „... und somit im Landkreis Südwestpfalz zu verbleiben“ zu ergänzen. Dem stimmte der Rat geschlossen zu. Verbandsbürgermeister Werner Kölsch informierte über das weitere Vorgehen. Bei der nächsten Sitzung des VG-Rats am 30. Mai wird sich dieser mit Sicherheit den Beschlüssen der OG-Räte anschließen. Er wiederholte seine Aussage von der Einwohnerversammlung, dass die Ortsgemeinden „gesplittet zugeteilt“ werden, wenn die beteiligten Landkreise eine Einigung erzielen. Die Vorlage für das Innenministerium werde zusammen mit einem Juristen erstellt und er werde versuchen, diese Staatssekretär Günter Kern persönlich zu übergeben. „Wir sind eigentlich wieder bei null“, sagte Kölsch. Der Antrag der VG Hauenstein berufe sich auf die Ausnahmeregelung im Gesetz. Daher heiße es abzuwarten, wie der Landtag dann entscheidet: „Alles andere wäre Spekulation.“ Eine Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderats erfolgt in der Regel ohne große Probleme. Diskussionen lösten im Rat nicht die neu zu fassenden Änderungen, sondern eine bestehende Regelung aus. In Paragraf 22 Absatz vier steht, dass ein Ratsmitglied zum selben Antrag nur einmal sprechen soll. Schary beantragte, dieses einschränkende Rederecht herauszunehmen. Der Antrag wurde abgelehnt. Mit neun Ja-Stimmen und vier Nein-Stimmen bei einer Enthaltung erhielt die neue Geschäftsordnung eine Mehrheit. Diese genügte jedoch nicht, da eine Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder notwendig ist; dies wären zwölf Stimmen gewesen. So bleibt es bei der alten Geschäftsordnung mit der das Rederecht einschränkenden Regelung.

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