Rheinpfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Ramstein-Miesenbach: Biogasanlage wird wegen Geruchsbelästigung gleich im Januar überprüft

Steht immer wieder wegen übler Fäkalgerüche in der Kritik: die Biogasanlage im Ramsteiner Industriezentrum.
Steht immer wieder wegen übler Fäkalgerüche in der Kritik: die Biogasanlage im Ramsteiner Industriezentrum. Foto: VIEW

Nachdem die Biogasanlage im Ramsteiner Industriezentrum mehrfach wegen übler Gerüche für Ärger in der Stadt und in umliegenden Gemeinden gesorgt hat, wird die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd im Januar eine Vor-Ort-Kontrolle „mit umfassender Inspektion“ durchführen. Das hat die Landesregierung dem CDU-Landtagsabgeordneten Marcus Klein auf seine Kleine Anfrage hin mitgeteilt.

„Na also, geht doch!“, kommentiert Klein die Ankündigung, dass es gleich im neuen Jahr „endlich einen gemeinsamen Ortstermin mit der zuständigen SGD“ geben wird. „Dazu ist es, trotz ständiger Nachfrage und trotz Bitten, dass sich in Neustadt jemand der Sache annehmen soll, in den letzten Monaten leider nicht gekommen.“

Die von der Anlage verursachten Gerüche wurden nach Aussage des Umweltministeriums zuletzt 2017 bei einem „Änderungsgenehmigungsverfahren anhand einer Geruchsimmissionsprognose unter Berücksichtigung der Vorgaben der Geruchsimmissionsrichtlinie (Girl) beurteilt“. Die Girl geht von einer erheblichen Belästigung aus, „wenn die Geruchswahrnehmungshäufigkeit in Wohn-/Mischgebieten zehn Prozent der Jahresstunden oder mehr beträgt“. In Ramstein kam „die Geruchsimmissionsprognose“ jedoch damals zu „einer Geruchswahrnehmungshäufigkeit von weniger als zwei Prozent der Jahresstunden“, so das Ministerium.

Marcus Klein fordert: „Auch Umfeld überprüfen“

In der Folgezeit gab es allerdings immer wieder Beschwerden, die auch mehrfach Thema im Stadtrat waren (wir berichteten). Die SGD habe sich trotzdem mit den Angaben des Betreibers, der Abo Wind AG, zufrieden gegeben, dass es sich nur um Einzelfälle handele und man das Problem gleich beheben werde, kritisiert Klein. „Das ist aber anscheinend nicht so. Es muss ob der Häufigkeit der Geruchsbelästigung, der Dauer und des teils unerträglichen Fäkalgestanks wirklich bezweifelt werden, ob der Betreiber sich noch im Rahmen der geltenden Genehmigung bewegt. Entweder die Anlage funktioniert nicht, wie sie soll. Oder sie wird anders betrieben – ,gefüttert’ –, als es sein sollte.“

Auch das Umfeld der Anlage, in dem sich ein Rückhaltebecken für Oberflächenwasser befinde, das wohl „schon mehrfach gekippt“ sei und deshalb auch faulig gerochen habe, müsse von der Genehmigungsbehörde überprüft werden, fordert Klein, betont jedoch: „Niemand will, dass die SGD den Betrieb der Anlage untersagt. Sie muss aber dafür sorgen, dass dieser im Rahmen der Genehmigung erfolgt. Mit Herumdoktern ist es nicht getan.“

Den Vorwurf der Untätigkeit weist das Ministerium zurück: Aufgrund der gemeldeten Geruchswahrnehmungen stehe die SGD in engem Kontakt mit dem Betreiber der Anlage und den örtlichen Behörden. „So wurden seitens des Betreibers bereits verschiedene Maßnahmen umgesetzt, um die Geruchsimmissionen der Anlage weiter zu verringern“, so das Ministerium, das als Beispiele eine Gasleckage-Ortung, das Verschließen von Leckagen und die Wartung der Gasaufbereitungsanlage „zur Vermeidung von Methanschlupf“ anführt.

SGD kann umgehend Gegenmaßnahmen anordnen

Gemeinsam mit der Verbandsgemeinde werde es im Januar vor Ort eine „umfassende Inspektion“ geben, kündigt das Umweltministerium an. Stelle die SGD fest, dass die Nachbarschaft nicht ausreichend vor erheblichen Belästigungen geschützt ist, habe sie die Möglichkeit, die erforderlichen Maßnahmen anzuordnen. Mit dem Betreiber sollen auch „Möglichkeiten erörtert werden, um die Geruchssituation in der Nachbarschaft der Anlage weiter zu verbessern“.

Denkbar sind laut Ministerium beispielsweise Einhausungen von geruchsintensiven Anlagenteilen oder kürzere Wartungszyklen bei besonders störanfälligen Anlagenteilen.

x