Rheinpfalz Plakatwand verdeckt Badfenster
HINTERWEIDENTHAL. Fenster dienen üblicherweise dazu, die Räume mit Sonnenlicht zu durchfluten. Diese Funktion ist im Badezimmer von Ortrud Emanuel derzeit weitgehend eingeschränkt. Ein 3,82 Meter breites und 2,77 Meter hohes Werbeplakat ist nur wenige Zentimeter vor dem Badfenster auf dem Nachbargrundstück aufgestellt worden und schränkt die Sicht und den Lichteinfall derart ein, dass man im Badezimmer ziemlich im Dunkeln steht.
„Es fällt so gut wie kein Licht ins Bad, nicht mal ein Gerüst könnte ich im Freien aufstellen, weil der Abstand der Plakatwand zur Hauswand nur 43 Zentimeter beträgt“, beschwert sich die Hauseigentümerin über die im August 2016 aufgestellte Werbetafel. Die Notwendigkeit für ein bauaufsichtliches Einschreiten sieht die Genehmigungsbehörde, die Kreisverwaltung, indessen nicht. Nachdem sich die RHEINPFALZ einschaltete, zeichnet sich aber ein Kompromiss ab: Die Firma Rheinland-Pfälzische Großflächenwerbung Schmidt in Pirmasens stellt in Aussicht, die Plakatwand um einige Zentimeter „aus Kulanzgründen“ zu versetzen, sodass die Sicht im Badezimmer weniger beeinträchtigt werde. Eine zweite, kleine Werbetafel wurde von einem südpfälzischen Obsthändler auf dem Gehweg errichtet. Die Rechtmäßigkeit der Aufstellung dieser Tafel prüft die Kreisverwaltung derzeit. Ein Ergebnis steht noch aus. Dass überhaupt eine riesige Plakatwand an diesem außergewöhnlichen Standort, 43 Zentimeter vor einem kleinen Badezimmerfenster, aufgestellt werden konnte, beruht auf einem Missverständnis. Reiner Klaudat von dem Pirmasenser Unternehmen erklärt es so: „Das Fenster war ursprünglich überwiegend durch Efeu zugewachsen. Weder zum Zeitpunkt der Stellung des Bauantrags, noch bei der Errichtung lagen uns Informationen vor, dass durch unsere Webeanlage ein Fenster verdeckt würde.“ In der Tat belegen Fotos, dass das kleine Fenster, inzwischen vom Efeubewuchs befreit, beim Bau so gut wie nicht zu erkennen war. Klaudat verweist darauf, dass der Bauantrag von der Kreisverwaltung hinsichtlich Zulässigkeit überprüft worden sei. Die Pressesprecherin der Behörde, Ulla Eder, erklärt auf Anfrage, dass zwar die Werbetafel vom ursprünglichen Bauantrag abweiche, dass aber die Kreisverwaltung keine rechtliche Möglichkeit sehe, bauaufsichtlich einzuschreiten. „Das Gebäude, vor das die Werbetafel gestellt wurde, steht grenznah, so dass auch grenznahe Anlagen auf dem Nachbargrundstück hinzunehmen sind. Beeinträchtigungen des in der Grenzwand befindlichen Badfensters wiegen auch nicht allzu schwer, da es sich bei einem Bad nicht um einen Aufenthaltsraum handelt, in welchem man üblicherweise wesentlich mehr Zeit verbringt“, erklärt Eder. Dieser Argumentation vermag Emanuel nicht zu folgen. Der sich abzeichnende Kompromissvorschlag, die Werbetafel zu versetzen, sodass durch das kleine Badezimmerfenster mehr Licht in den Raum dringen kann, reicht der Bewohnerin nicht: „Die Werbetafel muss von der Grenze weg.“