Rheinpfalz Plötzlich steht sie da
In Rieschweiler wurde in der Nacht zum Montag in der Maßweilerstraße eine Waschmaschine samt Inhalt abgestellt. Gudrun Schäfer entdeckte die Maschine am nächsten Morgen auf dem Bürgersteig vor ihrem Garten am Dorfberg. Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass man die Elektrogeräte bei jedem Wertstoffhof kostenlos abgeben kann.
„Um 23.30 hörte ich ein Geräusch, aber ich hatte mir nichts dabei gedacht. Als ich dann aber am nächsten Morgen aus dem Fenster schaute, sah ich eine Waschmaschine auf dem Bürgersteig vor unserem Garten “, schildert Gudrun Schäfer. In der Trommel war sogar noch etwas drin, allerdings hat sie nicht nachgeschaut, was es war. Auch wer die Maschine abgestellt hat und warum, ist nicht bekannt. Der Kreis wird die Maschine nun auf Kosten abholen lassen. „Dass Waschmaschinen illegal auf dem Bürgersteig abgestellt werden, kommt hin und wieder mal vor, aber nicht sehr oft“, so Ulla Eder, Sprecherin der Kreisverwaltung, auf Anfrage der RHEINPFALZ. Und sie ergänzt: „Zumal es auch wenig Sinn macht, denn auch zum Bürgersteig muss die Maschine transportiert werden, vermutlich mit einem Transporter oder Anhänger. Dann wäre auch der Transport zum Wertstoffhof ohne weiteres möglich, wo die Waschmaschine kostenlos angenommen wird.“ Die illegale Entsorgung jedoch stelle eine Straftat nach Paragraf 326 Strafgesetzbuch dar, da eine Waschmaschine zum Elektroschrott gehört, der als gefährlicher Abfall gilt. Die Entsorgung der Waschmaschine koste auch den Landkreis nichts, da diese Entsorgungskosten von den Herstellern finanziert werden müssen. So sieht es das Elektroschrottgesetz vor, erläutert Eder. Wenn die Waschmaschine auf einem Bürgersteig im Ort abgestellt wird, sei die Ortsgemeinde für den Transport bis zum nächsten Wertstoffhof und auch für diese Kosten zuständig. Allerdings komme der Kreis den Gemeinden entgegen und übernehme den Transport auch manchmal, obwohl er das nicht müsste. |lela