Rheinpfalz
Pirmasens: Wohnzimmer zerstört und Nasenbein gebrochen
„Ich werr alle Gebott von der Frau angezeigt. Es langt mir.“ So äußerte ein 33-jähriger Angeklagter aus der Vorderpfalz am Donnerstag vor dem Amtsgericht Pirmasens seinen Unmut über die gerade gehörte Anklage.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, am 23. März 2019 gegen 20 Uhr während eines Streits seine damalige Freundin in deren Wohnung in der Verbandsgemeinde Hauenstein an den Handgelenken hochgehoben und ihr gegen den Oberschenkel geschlagen zu haben. Dadurch habe die Frau Schmerzen, Rötungen und Hämatome erlitten. Dann habe er einen Baseballschläger genommen und gedroht, sie umzubringen. Die Frau konnte flüchten.
Frau erlitt Nasenbeinbruch
Außerdem soll der Angeklagte laut Anklage am 12. April 2019 gegen 16 Uhr seine Freundin so geschüttelt haben, dass sie zu Boden stürzte. Als sie ins Wohnzimmer rannte, sei sie hingefallen und der Angeklagte habe ihr gegen die Nase geschlagen. Sie habe einen Nasenbeinbruch, Hämatome und Schmerzen erlitten.
Zu den Tagen könne er nichts sagen. Das sei zu lange her, sagte der 33-Jährige zunächst. Sie bekämen jedes Mal Krach, weil die Frau trinke und sich „Sachen zusammenspinnt“. Deshalb hätten sie sich auch getrennt. Die Frau habe ihn öfter rausgeschmissen und nach ein paar Tagen wieder kommen lassen.
Dann erzählte er doch noch vom 12. April 2019: Seine Freundin habe morgens Tabletten und Alkohol eingenommen. Deshalb sei er den ganzen Tag fort gewesen. Als er zurückkam, sei das Wohnzimmer zerstört gewesen und eine Bekannte habe ihm gesagt, die Polizei sei unterwegs. Seine Freundin habe die Polizei gerufen, weil sie sich nicht habe erinnern können, was passiert sei. Als die Polizei dann kam, habe aber keiner die Tür aufgemacht, erzählte der Angeklagte weiter. Später habe die Polizei ihn angerufen und behauptet, er habe das getan. An dem Tag sei seiner Freundin der Führerschein weggenommen worden, weil sie betrunken Auto gefahren sei, ergänzte der 33-Jährige.
Kein Hinweis auf den Schläger
Die 72-jährige Mutter der Geschädigten sagte aus, sie habe ihre Tochter am 13. April 2019 ins Krankenhaus gefahren. Diese habe ihr nur erzählt, sie sei zusammengeschlagen worden. Sie habe aber nicht gesagt, von wem. Und sie habe nicht nachgefragt. Die genannte Bekannte der Frau erzählte zunächst, in der Wohnung sei „nichts Außergewöhnliches“ gewesen. Auf Vorhalt erinnerte sie sich, dass auf dem T-Shirt der Frau Blut gewesen sei. Und die Frau sei allein gewesen. Der Angeklagte sei erst etwas später gekommen. Sie bestätigte, dass der Polizei die Tür nicht geöffnet wurde.
Gegen zwei nicht erschienene Zeugen verhängte das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft ein Ordnungsgeld von je 100 Euro. Die Verhandlung wird am 10. Februar fortgesetzt.