Rheinpfalz Panne bei Antrag für Online-Wahlschein

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Bürger, die am Dienstag und Mittwoch online Anträge für die Briefwahlunterlagen gestellt haben, müssen dies noch einmal tun. Ihre Anträge wurden nicht gespeichert und sind deshalb unwiederbringlich verloren. Etwa 200 Anträge sollen betroffen sein, so die Kreisverwaltung.

Bei der Landratswahl am Sonntag, 7. Mai, können Briefwähler ihren Wahlschein und damit die Briefwahlunterlagen auch online über das Internet beantragen (Online Internet Wahlschein – Oliwa). Wie die Firma KommWis, Gesellschaft für Kommunikation und Wissenstransfer, der Kreisverwaltung mitgeteilt habe, sei hierbei in dieser Woche eine Panne passiert, teilte Kreissprecherin Ulla Eder gestern mit. Wahlscheinanträge, die im Zeitraum von Dienstag, 25. April, ab etwa 14 Uhr, bis Mittwoch, 26. April, bis etwa 15 Uhr online gestellt wurden, wurden nicht gespeichert und deshalb auch nicht in die Wahlpostbox der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung zur Bearbeitung weitergeleitet. Die im genannten Zeitraum gestellten Anträge seien unwiederbringlich verloren, ohne dass der Bürger hierüber einen Hinweis erhalten hat. Auch sei der Firma KommWis ein automatisiertes Wiederherstellen der Wahlscheinanträge nicht möglich. Nach Einschätzung der Kreisverwaltung kann die Panne nicht zu einer Annullierung oder Anfechtung der Landratswahl führen, so Eder. Bürger, die den Online-Dienst in der fraglichen Zeit genutzt haben und weiterhin Briefwahl machen möchten, müssen deshalb ihre Briefwahlunterlagen noch einmal beantragen, so Eder. Wer sich anders entscheidet und auf die Briefwahl verzichtet, kann auch am Wahltag im Wahllokal wählen gehen. Bestehen Unklarheiten, ob ein Online-Antrag eines Wahlscheines weitergeleitet wurde oder nicht, empfehle es sich, im Wahlbüro bei der für den Wohnort zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung nachzufragen. |ow

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