Rheinpfalz Ohne wichtigen Zeugen kein Licht ins Dunkel zu bringen

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Am Donnerstag stand eine 37-Jährige, die wegen Diebstahls angeklagt war, vor dem Amtsgericht Pirmasens. Sie soll am 5. November 2015 eine Tasche, in der sich 28.000 Euro in 50 Euro Scheinen befanden, aus einem Anwesen in der Verbandsgemeinde Hauenstein entwendet haben. Die Verhandlung wurde ausgesetzt, da ein wichtiger Zeuge nicht erscheinen konnte.

Die Angeklagte war als Haushaltshilfe für ihre Cousine eingesprungen. Dafür war sie zweimal in dem Anwesen, um mit der Bewohnerin einkaufen zu gehen und danach zusammen mit deren Lebensgefährten die Besorgungen zu verstauen. Bei ihrem ersten Besuch am 5. November soll sie die Tasche der Anwohnerin entwendet haben. Bei einer drohenden Hausdurchsuchung der Polizei am 14. November zeigte sich die Angeklagte kooperativ und händigte das gesamte im Haus befindliche Bargeld aus. „Seitdem ist mein Leben die Hölle“, sagte sie. Es handelte sich um 25.800 Euro. Später stellte sich heraus, dass sie noch weitere 7580 Euro aufbewahrte, die aber nach eigenen Aussagen ihren Eltern gehörten. „An das Geld hatte ich erst gar nicht gedacht, weil es ja nicht uns gehörte“, so die Angeklagte. Der Grund für die Aufbewahrung der hohen Summe an Bargeld war, so die Angeklagte, dass sie und ihr Mann einen Überblick über ihr Vermögen behalten wollten. Die Familie habe sich 2014 ein Haus gekauft und das Bargeld sei der Rest von dem Geld dafür. Außerdem hätten sie ihr Auto verkauft. Der Großteil waren 50-Euro-Scheine, 700 bis 800 Euro andere Scheine. „Ich habe genommen, was der Automat ausgespuckt hat“, erklärte die Angeklagte. Die Untersuchung der Scheine durch das Landeskriminalamt zeigte, dass keine Spuren der Klägerin darauf zu finden waren. Der Lebensgefährte der Klägerin gab allerdings in einer schriftlichen Aussage an, dass die beiden das Geld alle paar Wochen gezählt hätten. Von der Klägerin liegt keine Aussage vor, da sie von der Polizistin, die mit ihr gesprochen hat, als nicht vernehmungsfähig eingestuft wurde. Sie sagte als Zeugin vor Gericht: „Die Frau konnte sich teilweise gar nicht mehr an die Sache erinnern.“ Dass die Angeklagte eine Woche später noch einmal als Haushaltshilfe in das Haus kam, erklärte die Zeugin so: „Ich habe der Klägerin geraten, nichts zu sagen.“ Die Vergesslichkeit der Klägerin betonte auch die Angeklagte. Ihre mittlerweile verstorbene Cousine bestätigte das in ihrer Aussage, die sie vom Sterbebett aus gemacht hatte. Außerdem seien die beiden verbal stark ausfällig und der Mann krankhaft eifersüchtig gewesen, so die Angeklagte. „Sie haben die ganze Zeit gestritten.“ Der Lebensgefährte der Klägerin hat laut seiner Schwester eine schwere Niereninerkrankung. Ein Attest, das bis 31. Dezember 2016 läuft, stuft ihn als nicht vernehmungsfähig ein. Da die Staatsanwaltschaft nicht auf den Zeugen verzichten möchte, wurde das Verfahren ausgesetzt. |tmj

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