Rheinpfalz Nun auch Reihenhäuser gestattet

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Der Naturwohnpark Schmalenberg beschäftigte am Dienstag den Gemeinderat sehr lange. Zwei Veränderungen am bestehenden Bebauungsplan, die der Investor, die HW Grundstücksverwaltung GmbH aus Waldfischbach-Burgalben, beantragt hatte und über die der Rat entscheiden musste, waren der Hauptgrund, dass 30 Bürger – vornehmlich Anwohner aus dem an den Wohnpark angrenzenden Baugebiet „Dungen“ – zur Sitzung gekommen waren. Mit vielen Fragen.

Diese Fragen zu stellen, gestattete der Rat den Bürgern, nachdem Ingenieur Hans-Werner Schlunz die Planänderungen erläutert hatte. Er bemühte sich, sachlich aufzuzeigen, dass die beantragten Veränderungen nur gering seien. Weder an den zulässigen Traufhöhen, noch an der maximal überbaubaren Fläche auf den Grundstücksflächen und an der Zahl der zulässigen Stockwerke ändere sich etwas. Es gehe nur darum, im vorderen Bereich, zur Heltersberger Straße hin, wo bislang der Bau von Einzel- und Doppelhäusern erlaubt ist, auch Hausgruppen zuzulassen. Zwei Hausgruppen mit je drei Wohneinheiten sollen dort errichtet werden können. Bedenken gab es von Anwohnerseite, dass dann Wohnklötze entstünden. Es entstehe nichts anderes, als vorher auch schon möglich gewesen wäre, so Schlunz. Habe der Bebauungsplan bisher zugelassen, dass dort Doppelhäuser entstehen, von denen jede Hälfte zehn Meter lang wäre, seien nun drei Wohneinheiten, im Prinzip Reihenhäuser, zulässig, von denen jede Wohneinheit maximal etwas breiter als sechs Meter sein könne. Dass jetzt mehr Fläche versiegelt werde und damit bei Starkregen das Wasser nicht mehr abfließe, waren weitere Bedenken. „Unbegründet“, sagte Schlunz. Auch hier ändere sich nichts. Als das Baugebiet geplant wurde, habe schon die maximal überbaubare Fläche im gesamten Gebiet als Grundlage gedient, um die entsprechenden Einrichtungen für den Abtransport des Oberflächenwassers in der passenden Dimension zu bauen. Das sei Voraussetzung für die Genehmigung gewesen, „und an dieser maximal überbaubaren Fläche ändert sich überhaupt nichts, also wird nicht mehr Fläche versiegelt“, so Schlunz. Im langen Diskussionsverlauf wurde deutlich, dass es vielen um ihr privates Interesse ging und um Dinge, die längst Geschichte sind. Etwa, was die früher auf dem Gelände befindlichen Bäume anbelangte. Die seien „in einer Nacht-und-Nebel-Aktion abgeholzt“ worden, kritisierte ein Bürger. Um diese Bäume hatte es während der Erschließungsphase Diskussionen gegeben. Manche Anlieger wollten sie behalten, andere nicht. Fakt sei, sagte Bürgermeister Peter Seibert, dass die Bäume auf dem Grundstück der HWE gestanden hätten, also nicht Eigentum von Anliegern im Dungen gewesen seien. Was der Eigentümer mit den Bäumen mache, sei seine Sache. Er habe auch eine Verkehrssicherungspflicht. „Und wenn die Bäume stehen bleiben, bei Sturm fällt Ihnen ein Ast auf ein Gartenhäuschen und richtet Schäden an, sagen Sie garantiert auch nicht, macht nichts, schön, dass die Bäume hier stehen“, zeigte Seibert die widersprüchlichen Interessen auf. Wie berichtet, waren die Bäume in Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde vom Grundstück entfernt worden. Das öffentliche Interesse an der Erschließung des Naturwohnparks sei gewesen, dass zum einem die alte Fabrik entfernt wurde, die immer mehr zu einem Schandfleck geworden wäre, und dass Familien die Chance bekommen, nach Schmalenberg zu ziehen, sagte Seibert auf Nachfrage, warum die Gemeinde der Erschließung des Neubaugebietes zugestimmt habe. Es gebe konkrete Anfragen nach kleineren Grundstücken im Baugebiet, sagte Thomas Emmer-Schmalenberger, warum aus bisher zwei geplanten Doppelhäusern nun zwei Hausgruppen mit sechs Wohneinheiten entstehen sollen. Ein Problem sei, dass Schmalenberg als Wohngemeinde bei den Banken kein überragendes Rating habe. „Deshalb finanzieren die Banken nur bis zu einer bestimmten Summe“, erläuterte er. Die würde beim ein oder anderen Interessenten reichen, um eine kleinere Wohneinheit zu erwerben. Deshalb sei die Idee entstanden. Verständnis für die Anliegen der Bewohner aus dem Dungen habe jedes Ratsmitglied aus privater Sicht, machte der Rat deutlich. Aber entscheidend sei nicht, was private Belange zwischen zwei Nachbarn betreffe, sondern das öffentliche Interesse, dem das Recht nicht entgegenstehen dürfe. Das öffentliche Interesse bestehe eben darin, Bauwilligen den Erwerb einer Immobilie zu ermöglichen. Deshalb stimmte der Rat, bei einer Gegenstimme, den Änderungen zu. Neben dem Zulassen der Hausgruppen im Bereich an der Heltersberger Straße werden Zuwegungsflächen, die vorher als Privatweg angelegt waren, allerdings inklusive Straßenbeleuchtung komplett erschlossen wurden, zu öffentlichen Flächen. Als unmöglich erwies es sich, einen Namen für die Straße im Baugebiet zu finden. Vorgeschlagen wurde „Am Koratsbusch“, um in der Tradition zu bleiben, die Straßen nach der Gewanne zu benennen. Dagegen spreche, dass dieser Name sehr schwierig sei. Auf dem Tisch lagen Vorschläge wie „Im Naturpark“, „Fabrikstraße“, „Zum Pfalzblick“ oder „Im Vogelsang“. Schließlich kam noch der Vorschlag, die Bürger zu befragen. „So kommen wir heute Abend nicht weiter“, stellt Seibert fest. Er schlug vor, die Entscheidung über den Namen zu vertagen. Ortschef, Beigeordnete und Fraktionssprecher beraten, unter welchen Bedingungen, eine Bürgerbefragung möglich wäre. Dem stimmte der Rat zu. |add

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