Rheinpfalz Nicht neu, aber überaus populär

Wir haben berichtet: Die kommunalpolitischen Akteure in der Verbandsgemeinde Hauenstein haben – nahezu im Gleichschritt - vor der Kommunalwahl am 26. Mai einen Richtungswechsel vollzogen. War es bisher Beschlusslage, eine „freiwillige“ Fusion mit der VG Dahner Felsenland inhaltlich und organisatorisch vorzubereiten, so wird diese Fusion nun zumindest für die nächsten Jahre offensiv in Frage gestellt. Am heutigen Dienstag wird der Verbandsgemeinderat über die Forderung befinden, die Verbandsgemeinde zu erhalten. Sowohl die Fraktionen der Mehrheitskoalition aus SPD, FWG und Grünen als auch die CDU hatten beantragt, dass der Verbandsgemeinderat die Landesregierung auffordern solle, die Verbandsgemeinde Hauenstein bis auf Weiteres von der Fusionsverpflichtung auszunehmen – zumindest bis zur Kommunalwahl 2024 (wir berichteten am 20. April). Im Vorfeld der heutigen Sitzung haben sich die Fraktionen nun auf eine gemeinsame Formulierung verständigt. Der Beschlussvorschlag, über den der Rat abstimmen wird, lautet: „Wir fordern die Landesregierung auf, bis auf Weiteres, mindestens jedoch für die Dauer der Kommunalperiode 2019-2024, von einer Fusionsverpflichtung abzusehen, um die Verbandsgemeinde Hauenstein zu erhalten.“ Diese Forderung ist ja nicht neu. Sie entspricht einer Option, die bei Umfragen 2011 und 2012 sehr deutlich favorisiert worden war. Sie stand aber bei der offiziellen Bürgerbefragung im Mai 2017 nicht als Option zur Auswahl, was in Ratssitzungen sowohl Jürgen Brödel (Bürger für Wilgartswiesen, BfW) als auch Manfred Schary (CDU) bedauert hatten. In der Bevölkerung ist sie freilich mit dem Satz „Am beschde wär’s, alles deet so bleiwe“ weit verbreitet. Dass sich der Verbandsgemeinderat heute mit großer Mehrheit, vielleicht sogar einstimmig, anschließen wird, ist zu erwarten, zumal auch die FDP bei der Aufstellung ihrer VG-Liste verkündet hatte, dass man das Ziel verfolge, die „VG Hauenstein als selbstständige Einrichtung zu erhalten“. Das war ja nicht immer und bei allen Standpunkt. Als im Januar 2017 die CDU als „Hauptforderung“ formulierte, „die VG Hauenstein bis zur anstehenden Kreisreform in ihrem Bestand zu erhalten“, gab’s im Rat wenig mehr als Häme. Und die „Bürgerinitiative Pro Annweiler“ (BI), die jetzt hinter der gelben Flagge der FDP in den Wahlkampf zieht, schoss scharf zurück: „Rückwärtsgewandt“ sei das, nichts anderes als eine „Nebelkerze…“ (wir berichteten am 18. Februar 2017). Wie sagte doch Konrad Adenauer: „Wat kümmert mich ming Jeschwätz von jestern?“ Jetzt ist die Forderung nach Erhalt der Verbandsgemeinde überaus populär und wird im Vorfeld der Wahlen von allen kommunalpolitischen Akteuren mit Nachdruck vertreten. Doch: Ist sie realistisch? Zweifel sind angebracht. Das Antwortschreiben aus der Staatskanzlei, das der Hauensteiner Peter Hoffmann auf seinen Appell, die Verbandsgemeinde Hauenstein nicht aufzulösen, erhielt, war ernüchternd und inhaltsleer. Landrätin Susanne Ganster berichtet, dass sie Innenminister Lewentz (SPD) konkret gefragt habe, ob er eine Möglichkeit sehe, Hauenstein von der Fusionsmöglichkeit zu dispensieren. Die Antwort des Ministers sei ebenso knapp wie klar gewesen: Diese Möglichkeit bestehe nicht. Das sei ihr auch schriftlich beschieden worden. Auch die FDP, die sich in Wahlkampfinseraten ganz offensiv als Verfechter des Bürgerwillens und Vorreiter eines Erhalts der VG Hauenstein geriert, hofft wohl vergeblich auf Schützenhilfe aus Mainz. Dass die Landes-FDP stramm hinter der vom SPD-geführten Innenministerium praktizierten Linie steht, das macht eine Stellungnahme deutlich, die uns Jascha Engelhardt, der Pressesprecher der Mainzer FDP-Landtagsfraktion, auf Anfrage zukommen ließ: Der Begriff „Bürgerwille“ taucht in dem Schreiben erst gar nicht auf, das Bürgervotum wird mit keinem Wort erwähnt. Und auch in der Causa „Erhalt der VG“ dürfte man vergebens auf Schützenhilfe von der Landes-FDP hoffen. „Im Hinblick auf die Optimierung der Gebiets- und Verwaltungsstrukturen gibt es allerdings keine Alternative zur Gebietsänderung von Verbandsgemeinden, die die Mindesteinwohnerzahl (mindestens 12.000, Anm. des Verfassers) nicht erreichen“, schreibt der Pressesprecher der FDP-Landtagsfraktion. Auch das ist unmissverständlich klar! Nicht nur deshalb ist wohl zu befürchten, dass der Rat mit seiner Forderung Erwartungen weckt, die Mainz nicht zu erfüllen bereit ist. Und damit ist nun keinem geholfen.