Rheinpfalz Mit Pfefferspray nicht zu stoppen

Wegen Widerstandes gegen Polizeibeamte, Bedrohung, tätlichen Angriffs und zweifacher Körperverletzung hat das Amtsgericht Pirmasens am Dienstag einen 35-jährigen Mann aus der Verbandsgemeinde Hauenstein zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung verurteilt.
Nach einer betrieblichen Weihnachtsfeier war der 35-Jährige am 9. Dezember gegen 2 Uhr nachts betrunken nach Hause gekommen und hatte sich schlafen gelegt, berichtete seine Ehefrau. Doch plötzlich habe er im Schlaf um sich geschlagen, sie an den Haaren gezogen und geschlagen. Sie habe die Polizei gerufen. Ihr Mann habe „einen Blick drauf gehabt, so kenne ich ihn nicht“, sagte sie. Gegenüber der Polizei sei er aggressiv geworden. Der Polizist berichtete, als er ihm einen Platzverweis erteilt habe, sei der Mann in Angriffsposition auf ihn zugegangen, weshalb er Pfefferspray eingesetzt habe. Der Mann habe sich beruhigt und seine Augen ausgewaschen. Urplötzlich sei er aber wieder aggressiv auf seine Ehefrau losgegangen. Er habe ihn festhalten wollen, doch der 35-Jährige habe sich losgerissen, weshalb er erneut Pfefferspray eingesetzt habe. Daraufhin habe ihm der Angeklagte gedroht, wenn er noch einmal sprühe, bringe er ihn um. Der Polizist habe den Mann zu Boden bringen wollen, doch dieser habe sich so gewehrt, dass seine Kollegin erneut Pfefferspray gesprüht habe. Dann habe ihn der Mann in eine Glastür gestoßen, mit Fäusten auf ihn eingeschlagen und urplötzlich abgelassen, als seine Kollegin nochmals Pfefferspray eingesetzt habe. Erst weitere Beamte konnten den 35-Jährigen in Gewahrsam nehmen. „Wenn er mich gesehen hat, hat er rot gesehen“, sagte der Beamte aus. Er und seine Kollegin hatten Verletzungen erlitten. Der Angeklagte meinte zu den Vorwürfen: „Alles korrekt, denke ich.“ Er behauptete, keine Erinnerung zu haben. „Volles Blackout“, sagte er. Seine Ehefrau habe ihm berichtet, was vorgefallen sei. Er habe sich freiwillig zehn Tage in die Psychiatrie einweisen lassen und wolle eine ambulante verhaltens-psychologische Behandlung machen, um seine Kindheit aufzuarbeiten. Der Psychologe habe ihm gesagt, er sei nicht er selbst gewesen. Es sei wie Traumwandeln im Schlaf gewesen. Normalerweise trinke er keinen Alkohol, sagte er. Doch ein Alkoholtest nach dem Vorfall hatte 1,5 Promille ergeben. „Dafür war er fit“, war die Schlussfolgerung des Polizisten, der dem Mann bescheinigte, seine Koordination habe noch gut funktioniert. Ein Gutachten über die Schuldfähigkeit des 35-Jährigen wurde nicht eingeholt. Sein Mandant habe keines gewollt, erklärte sein Verteidiger und bat um Milde. Sein Mandant habe einen Fehler gemacht und stehe dazu. Richterin Kathrin Schmitt sah keinen Anlass, an der Schuldfähigkeit zu zweifeln, da er keine erheblichen Ausfallerscheinungen gehabt habe. Ins Gewicht fiel allerdings eine einschlägige Vorstrafe wegen Körperverletzung. Andererseits sei er berufstätig, trage familiäre Verantwortung und habe aus Eigeninitiative die Behandlung gesucht, so die Richterin. Von einer Geldauflage – die Staatsanwaltschaft hatte 500 Euro beantragt - sah sie deshalb ab und erlegte ihm stattdessen auf, die ärztliche Verhaltenstherapie fortzuführen. „Es ist besser, wenn Sie Zeit und Geld in eine Therapie investieren“, sagte sie.