Rheinpfalz Land bietet Hauenstein zwei Millionen an
Für den Fall einer freiwilligen Gebietsänderung im Rahmen der nächsten Stufe der Kommunalreform hat das Land der Verbandsgemeinde (VG) Hauenstein eine Entschuldungshilfe in Höhe von zwei Millionen Euro signalisiert.
Das teilte gestern der Sprecher des Innenministeriums, Joachim Winkler, auf Anfrage der RHEINPFALZ zu einer möglichen Auflösung der Verbandsgemeinde Hauenstein mit. In der Sitzung des Ortsgemeinderats am 30. August hatte Manfred van Venrooy über Gerüchte berichtet, wonach die Auflösung der VG Hauenstein beziehungsweise die Fusion mit der VG Dahner Felsenland bereits beschlossene Sache seien. Dass die VG Hauenstein zu jenen Kommunen zähle, bei denen Gebietsänderungsbedarf besteht, bestätigte auch Verbandsbürgermeister Kölsch, der aber auch formulierte: „Wohin die Reise geht, ist völlig offen.“ (Die RHEINPFALZ berichtete am 1. September.) Der Sprecher des Innenministeriums teilte über das am 25. Juli geführte Gespräch zwischen Vertretern der Abteilung Kommunales des Innenministeriums und Vertretern der VG Hauenstein mit, dass der Delegation aus der VG Hauenstein „vermittelt wurde, dass an deren Gebietsänderung kein Weg vorbeiführen wird“. Die VG werde nun, so fasste der Ministeriumssprecher das Ergebnis des Gesprächs zusammen, „bis Anfang des kommenden Jahres die Möglichkeit einer freiwilligen Gebietsänderung innerhalb des Landkreises Südwestpfalz sondieren“. Dem Gemeindevorstand der VG Hauenstein sei in dem Gespräch auch mitgeteilt worden, „dass das Land für diese Kommune eine Gebietsänderungsmaßnahme auch ohne Zustimmung aus dem kommunalen Bereich herbeiführen muss, sofern keine Lösung auf freiwilliger Basis realisiert werden kann“. Eine „Gebietsänderung innerhalb des Landkreises Südwestpfalz“ also zielt man im Innenministerium vor. Wobei sich freilich in fast allen Ortsgemeinden der VG bei Umfragen eine signifikante Tendenz nach Annweiler gezeigt hatte: Mit eine Fusion mit der VG Annweiler wäre die Veränderung der Kreisgrenzen und die Eingliederung in den Landkreis Südliche Weinstraße verbunden. Das freilich passt nicht ins Konzept der Landesregierung, deren Position dazu der Ministeriumssprecher so formulierte: „Der Bürgerwille ist ein Belang, der in den Abwägungsprozess zu einer Gebietsänderung einfließt. In einem solchen Abwägungsprozess sind zahlreiche weitere Belange zu würdigen. Dabei handelt es sich beispielsweise um die Belange, dass Verbandsgemeinden als Ganzes und innerhalb desselben Landkreises zusammengeschlossen werden sollen.“ Im Klartext: Auch wenn die Bürger anderes wollen, an eine Fusion der VG Hauenstein Richtung Osten ginge das Land nur mit äußerst spitzen Fingern. In der Antwort aus Mainz heißt es dazu, Zusammenschlüsse von Verbandsgemeinden, die in verschiedenen Landkreisen liegen, nur „ausnahmsweise in Betracht“ kämen. Voraussetzung dafür sei, dass innerhalb derselben Landkreise „keine Gebietsänderungsmaßnahmen, die zu Verbandsgemeinden mit einer ausreichenden Leistungsfähigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Verwaltungskraft führen, möglich sind“. Auch eine Aufteilung der Ortsgemeinden einer VG auf mehrere andere Verbandsgemeinden lasse das Landesgesetz über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform „lediglich ausnahmsweise“ zu. Winkler betont weiter, dass „freiwillige Gebietsänderungsmaßnahmen weiterhin Vorrang“ genießen. Dies ergebe sich aus dem Landesgesetz über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform. Zwar sei die mit der Gewährung so genannter „Hochzeitsprämien“ verknüpfte Freiwilligkeitsphase bereits am 30. Juni 2012 abgelaufen. Aber, und das ist das Bonbon, das man den Hauensteinern anbietet: „Aus Anlass einer freiwilligen Gebietsänderung der VG Hauenstein hat das Land eine Entschuldungshilfe von zwei Millionen Euro signalisiert.“ Ferner würden die zwischen den einbezogenen kommunalen Gebietskörperschaften getroffenen Vereinbarungen soweit wie möglich im Landesgesetz geregelt. Ein konkreter Zeitplan für die nächste Stufe der Kommunal- und Verwaltungsreform existiere laut Winkler nicht. Derzeit liefen umfangreiche wissenschaftliche Untersuchungen. Das Leitbild für die Gebietsänderungen auf der Ebene der verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden sei aber nicht Gegenstand der derzeitigen wissenschaftlichen Untersuchungen. Deshalb richten sich auch die Beurteilung des Gebietsänderungsbedarfs der Verbandsgemeinden und die Neugliederungskonstellationen weiterhin nach dem bestehenden Landesgesetz über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform.