Rheinpfalz Kultusministerium bestätigt Kulturgutstatus
Das bunte Wappen mit den Löwen, die schön kolorierte Bibelszene, die grausamer ist als jeder Actionfilm, die Landkarte, die die Grenzen des Herzogtums Pfalz-Zweibrücken zeigt – in den alten Büchern der Bibliotheca Bipontina sind nicht nur die Buchstaben wichtig, sondern auch die Bilder. Die rund 1600 wertvollen Stücke aus dem 16. Jahrhundert, mit denen die in Zweibrücken beheimatete Bibliothek 1559 gegründet wurde, sind seit Donnerstag nationales deutsches Kulturgut – und genießen besonderen Schutz.
Gemälde, Grafiken und Bücher werden in das „Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes“ eingetragen, wenn ihre Abwanderung aus Deutschland einen wesentlichen Verlust für den Kulturbesitz bedeuten würde oder wenn sie von wesentlicher Bedeutung für die deutsche politische, Kultur- und Wirtschaftsgeschichte sind. So steht es im Kulturgutschutzgesetz von 1954. Dass die Bücher in der Bibliotheca Bipontina viel über das 18. Jahrhundert verraten, nicht nur über das, was die Herzöge von Pfalz-Zweibrücken treiben, sondern auch darüber, wie sich das Leben der Bauern, der Handelsleute – und nicht zu vergessen der Kinder – abspielte, ist auch jenseits von Zweibrücken durchaus bekannt. Glücklicherweise wusste Herzog Wolfgang, wie wichtig Bildung ist. Er baute eine Schule (im Kloster Hornbach) und stattete sie mit Büchern aus. Aus dieser Schulbücherei, die später nach Zweibrücken umzog, wurde die wichtige historische Bücherei der Pfalz. Nationales Kulturgut war die Zweibrücker Bibliothek deshalb aber noch lange nicht, denn das muss beantragt und geprüft werden. Also machte Bipontina-Leiterin Sigrid Hubert-Reichling in diesem Jahr ihrer Chefin, Anette Gerlach, der Leiterin des Landesbibliothekszentrums (LBZ) Speyer, zu dem die Bibliotheca Bipontina als Landeseinrichtung heute gehört, den Vorschlag, einen solchen Antrag einzureichen: „Wir sind ja nicht unbedeutend“, begründet Hubert-Reichling den Vorstoß. „Immer wenn ich das Uno-Schutzzeichen gesehen habe, habe ich gedacht: Wenn wir doch so etwas hätten ... und dann las ich über diese Möglichkeit.“ Das Kultusministerium von Rheinland-Pfalz prüfte den Antrag und entschied die Aufnahme ins Kulturgutschutzprogramm. Nun also ist der sogenannte Gründungsbestand, also die Bibliothek des Pfalzgrafen Karl I. von Pfalz-Birkenfeld (1560-1600), die Kraft seines Testaments von seinen Nachfolgern erweitert und gepflegt werden musste, schützenswertes Kulturgut. Das Besondere daran: Die Bibliothek in Zweibrücken war schon immer öffentlich zugänglich und als Arbeitsbibliothek gedacht. In den Bänden kann man lesen und lernen, wie man geschickt Religionspolitik betreibt, wie sich das Alltagsleben am Hof gestaltet und anderes mehr. Und das zum teil in Prachtbänden mit Goldschnitt, in wertvollen Handschriften und Farbdrucken aus dem 16- und 17. Jahrhundert. Die kann man gelegentlich in Ausstellungen in der Bipontina sehen. Ausleihen kann man die alten Bände – manche lagern im Safe – natürlich nicht. Rund 1600 der ursprünglich 1800 Bücher und gebundenen Schriften sind noch erhalten – ein Glücksfall. „Wir können stolz darauf sein“, meint Bipontina-Leiterin Hubert-Reichling. Sichtbare Folgen hat die offizielle Aufnahme in den Kulturgutschutz nicht. Eine Urkunde oder ein Zeichen am Haus gibt es auch nicht, nur den Eintrag in die Liste. Anders aufbewahrt oder anders gesichert werden die Stücke auch nicht, denn unabhängig von diesem Eintrag ist die Bestandserhaltung eine Daueraufgabe. Leichter an öffentliche Gelder für Restaurierungen kommt man auch nicht ran, erklärt Hubert-Reichling. „Aber wir nehmen Geld aus dem Bücherflohmarkt ein und bekommen Spenden. Die Zweibrücker zeigen, dass sie mit uns verbunden sind.“ In diesem Jahr sei so ein vierstelliger Betrag zusammengekommen, der auch für Restaurierungen der Bestände verwendet wird.