Rheinpfalz Kreistag soll Klageweg ermöglichen

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Der Kreistag Südwestpfalz befasst sich am kommenden Montag mit der Gebietsänderung der Verbandsgemeinde Hauenstein, die aufgelöst wird. Nach dem Beschlussvorschlag von Landrätin Susanne Ganster soll der Kreistag eine Teilausgliederung der VG Hauenstein in die VG Annweiler ablehnen und im Fall eines entsprechenden Fusionsgesetzes einer Klage zustimmen. Die Grünen wollen diese Vorlage durch eine Präambel und konkrete Forderungen für die Bürger, die einen anderen Weg gehen wollen, abmildern.

Den Beschlussvorschlag hat Ganster an die Fraktionen im Kreistag geschickt, bislang aber der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht. Er liegt der RHEINPFALZ dennoch vor. Wenn die Mehrheit des Kreistags diesen Vorschlag beschließt, wird die Verwaltung zunächst damit beauftragt, eine Stellungnahme gegenüber dem Innenministerium zum Sondierungsbericht der VG Hauenstein abzugeben. Eine freiwillige (Teil-)Ausgliederung der VG Hauenstein aus dem Gebiet des Kreises Südwestpfalz in das Gebiet des Kreises Südliche Weinstraße lehnt der Kreistag ab und beauftragt die Kreisverwaltung im Fall eines Fusionsgesetzes zu einer kreisübergreifenden (Teil-)Ausgliederung der Verbandsgemeinde Hauenstein in die Verbandsgemeinde Annweiler, einen Antrag auf eine entsprechende Klage – Antrag auf eine abstrakte Normenkontrolle – vorzubereiten und rechtzeitig einzureichen. Soweit der Beschlussvorschlag der Landrätin. Die Fraktionsgemeinschaft Gründe/Linke im Kreistag hat bereits einen Änderungsantrag formuliert, über den der Kreistag abstimmen soll. Nach ihrem Willen soll vor dem formellen Beschluss zunächst eine „Präambel“ eingefügt werden, in der den Bürgern Respekt dafür gezollt wird, dass in der Bürgerbefragung eine überwältigende Mehrheit eine Fusion mit der VG Annweiler, jenseits der Kreisgrenze, befürwortet hat. Dieses „sehr eindeutige Votum“ mache die Entscheidung des Kreistages nicht leicht. Mit Blick auf die Fakten müsse der Kreistag im Interesse des Landkreises Südwestpfalz aber eine Entscheidung treffen, die dem Votum der Bürger in den Ortsgemeinden der VG Hauenstein – außer Hinterweidenthal – nicht folge. Klar sei, dass die Verbandsgemeinde Hauenstein aufgrund der vom Landtag beschlossenen Gesetze sowie der dazu ergangenen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs aufgelöst wird. „Diesen sicher nicht einfachen Weg wollen wir konstruktiv begleiten und wir wünschen uns parteiübergreifend, dass trotz des Bürgervotums die Bürger der VG Hauenstein mit uns gemeinsam den Weg in eine gute Zukunft der neu zu gründenden Verbandsgemeinde innerhalb des Kreises Südwestpfalz gehen werden und dass es uns gemeinsam gelingt, die im Bürgervotum zum Vorschein gebrachten Vorbehalte auszuräumen und aufzulösen“, formulieren die Grünen in der Präambel. Die Vorbehalte dürften im Interesse einer gemeinsamen Zukunft der beiden Teile in der neuen Verbandsgemeinde „nicht dauerhaft zu Unfrieden und Grabenkämpfen“ führen. „Zu diesem Zweck möchte der Kreistag im Rahmen seiner Zuständigkeit und seiner Möglichkeiten Brücken bauen für eine gute gemeinsame Zukunft“, so der Textvorschlag der Grünen. Und dann wird’s konkret. Die Grünen wollen, dass sich der Kreistag besonders für fünf Punkte einsetzt: •Für die Realschule plus Hauenstein des Kreises gibt es eine Bestands- und Weiterentwicklungsgarantie. Dazu gehört auch die Sanierung der Schulsportanlage Typ C und der Bau eines Kunstrasenplatzes. •Für die Gemeinden im Luger Tal startet der Kreis im Nahverkehrskonzept zunächst für die Dauer von drei Jahren nach der Fusion mit einer VG im Kreis ein Modellprojekt zur Mobilitätsverbesserung. Dabei werden die Gemeinden des Luger Tals mit mindestens sechs umstiegsfreien Fahrtenpaaren pro Werktag außerhalb des Schülerverkehrs an das Grundzentrum Hauenstein und an den Bahnhaltepunkt Hauenstein-Mitte und den Rheinland-Pfalz Takt angebunden. •Vorhaben der Ortsgemeinden im Rahmen der Einzelprojektförderung wie die Bürgerhalle Lug werden gefördert. •Der Radweg Luger Tal und von Spirkelbach entlang von Kreisstraßen erhält eine Anbindung an den Queichtalradweg. •Hauenstein behält den Status Grundzentrum, auch wenn der künftige Sitz der Verwaltung dann nicht mehr in Hauenstein liegt. Nach der Präambel und den fünf Forderungen soll die Bevölkerung in den acht Gemeinden der bisherigen VG Hauenstein „um Verständnis dafür gebeten“ werden, dass der Kreistag darüber hinaus den Inhalt von Gansters Vorlage beschließt. Der Vorsitzende der Fraktionsgemeinschaft, Bernd Schumacher, begründet den Änderungsantrag damit, dass insbesondere die Bürger im Luger Tal und in der Gemeinde Hauenstein, die sich mit deutlicher Mehrheit gegen einen Verbleib im Landkreis Südwestpfalz ausgesprochen haben, den Weg der kreisinternen Fusion mitgehen müssten. Der Start der neu zu gründenden Verbandsgemeinde dürfe aber nicht durch zu große Frustration belastet werden.

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