Rheinpfalz Kontogebühr: Auch Kunden unter 26 Jahren sollen zahlen

KAISERSLAUTERN. Die Kreissparkasse Kaiserslautern erhebt ab Samstag, 1. April, auch für Kunden unter 26 Jahren Kontoführungsgebühren.
Wie Betroffene jüngst in einer Anlage der Kontoauszüge lesen konnten, hat sich die KSK dazu entschlossen, „die bestehenden Kontomodelle“ zu überarbeiten und „die Altersgrenze des Jugendkontos“ herabzusetzen. Erst im vergangenen Jahr hatte die Kreissparkasse Kontoführungsgebühren eingeführt, jüngere Kunden blieben jedoch vorerst verschont. „Im Zuge der Niedrig- und Negativzinspolitik sieht sich auch die Kreissparkasse Kaiserslautern gezwungen, Kontoführungsgebühren zu erheben“, sagt jetzt Pressesprecher Hartmut Rohden. Das Institut stuft demnach alle, die 21 Jahre und älter sowie keine Auszubildenden und Studenten sind, ab 1. April „automatisch in das Standard-Kontomodell S-Klassik“ ein. Das bedeutet, dass monatlich 3,95 Euro fällig werden. Inbegriffen sind Leistungen wie Kontoauszüge ausdrucken oder zehnmal am Automaten über Barauszahlungen verfügen. Wer das monatliche Kontingent des Tarifes überschreitet, zahlt zusätzlich. Wie alle Kunden, können auch die jüngeren die Tarife wechseln, höhere Gebühren zahlen, dafür aber einige Leistungen mehr erwarten. |jrd