Rheinpfalz Klage gegen Ablehnung des Bürgerbegehrens eingereicht

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Der Streit um den Ausbau der Wengelsbacher Straße geht in die nächste Runde. Der Initiator des Bürgerbegehrens hat Ende Juli eine Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht Neustadt eingereicht.

Im Wortlaut schreibt Martin Stritzinger: „Es wird festgestellt, dass der Gemeinderatsbeschluss vom 28. Juni hinsichtlich der Ablehnung des Bürgerbegehrens und die daraus resultierende Ablehnung eines Bürgerentscheides hinsichtlich des Ausbaus der Wengelsbacher Straße in Schönau nichtig ist. Die Ablehnungsgründe im Gemeinderatsbeschluss sind falsch.“ Der Gemeinderat hatte das Bürgerbegehren wegen Formfehlern abgelehnt. Einen Grund sah der Rat darin, dass der Formulierung der Frage eine „gewisse Bestimmtheit“ fehle. Diese Behauptung bezeichnet Stritzinger in seiner Klageschrift als falsch. Das Bürgerbegehren richte sich gegen das vorgestellte Planungskonzept und nicht gegen den Grundsatzbeschluss. Dies habe er auch in entsprechenden E-Mails an die Bürgermeisterin und Karl Sarter von der Verbandsgemeinde-Verwaltung klargestellt. Die Gemeindeführung bemängelte auch den fehlenden Kostendeckungsvorschlag. Hierzu führt Stritzinger an, dass dieser nicht nötig sei, da auch bei einer Umplanung keine zusätzlichen Kosten entstehen würden, weil durch einen geringeren Ausbau Kosten gespart werden könnten. Das Argument der Gemeinde, das Bürgerbegehren enthalte sachfremde Argumente, könne er nicht teilen, so Stritzinger nicht teilen. Damit sei die Formulierung hinsichtlich des touristischen Durchgangsverkehrs gemeint. Stritzinger räumt ein, dass die Wengelsbacher Straße eindeutig als Sackgasse ausgewiesen sei, weist jedoch darauf hin, dass die Realität anders aussehe und die Straße als touristische und grenzüberschreitende Durchgangsstraße genutzt werde. Dies geschehe mit Wissen und zumindest ausdrücklicher Duldung der Ortsgemeinde. Es liege ihm ein Schreiben der Bußgeldstelle Speyer aus dem Jahr 2015 vor. In diesem Schreiben werde bestätigt, dass die Nutzung des Waldweges von der Gemeinde Schönau wissentlich geduldet werde. Die Klage im Originallaut mit allen angefügten Anlagen kann auf der Facebookseite der Bürgerinitiative eingesehen werden. |wü

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