Rheinpfalz Keinen Nachteil durch Reformen
Künftig sollen die Gemeinden mehr Sicherheit in ihren Finanzen haben. Ebenfalls soll der Bürokratieaufwand minimiert werden, damit sich Kommunen leichter an erneuerbaren Energien beteiligen können. Dies fordert der Ausschuss für Finanzen und Kommunalwirtschaft des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB), der in diesem Jahr in Landstuhl tagte.
In den vergangen beiden Tagen berieten Vertreter deutscher Städte und Gemeinden, die im DStGB organisiert sind, schwerpunktmäßig über die Reform des Umsatzsteuer- sowie des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes. Der Ausschuss vertritt die Interessen deutscher Städte und Gemeinden auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene. Insgesamt gehören diesem 11.000 Kommunen an, die in 17 Mitgliedsverbänden organisiert sind. So sind die Vertreter der Ansicht, dass die aktuelle Reform des Umsatzsteuergesetzes vor allem Nachteile für die einzelnen Ortschaften mit sich bringe. Zwar bewahre dieses laut Peter Degenhardt (CDU), Bürgermeister der Verbandsgemeinde Landstuhl, die Kommunen beispielsweise bei großen Bauprojekten vor weiteren Steuern. Jedoch seien die meisten Städte und Gemeinden dadurch künftig finanziell stärker belastet, da kommunale Dienstleistungen bisher kaum von der Umsatzsteuer betroffen waren. Aus diesem Grund nehmen die Vertreter die Regelung des Bundesfinanzministeriums zu Beginn des nächsten Jahres nicht an – wie etliche Gemeinderäten im Kreis Kaiserslautern bereits beschlossen haben. Stattdessen hoffen sie bis spätestens zum offiziellen Fristende Anfang des Jahres 2021 auf ein Eingegenkommen. Mit einem konkreten Beispiel machte Peter Degenhardt die Problematik verständlich: Seine Verbandsgemeinde übernimmt für andere Kommunen beispielsweise den Winterdienst, da diese dafür nicht genügend Personal haben. Nach der aktuellen Reform müsste auf den Rechnungen künftig die Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Das triebe die Preise zunächst einmal in die Höhe. Dabei sieht die Interkommunale Zusammenarbeit eigentlich vor, dass Kommunen kooperieren, um bestimmte Angebote und Dienste trotzzunehmenden Kostendrucks weiterhin garantieren zu können. Bei dem Treffen ging es auch um den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern. Grundsätzlich begrüßten die Vertreter die Neuregelung. Der Vorsitzende des Ausschusses, Bernhard Gmehling (CSU), Oberbürgermeister der bayrischen Stadt Neuburg an der Donau, und Degenhardt betonten jedoch, dass die Länder die vom Bund gewährten Gelder auch an die Gemeinden weitergeben sollen, wie sie es auch bei der Integrationspauschale und bei der Entlastung der Kommunen mit fünf Milliarden Euro ab dem Jahr 2018 erwarten. Nach einer Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2017) sollen sich in Zukunft eine Vielzahl an Unternehmen an regenerativen Energien beteiligen können. Dazu schreibt die Bundesnetzagentur mögliche Anteile beispielsweise an Windrädern aus. Durch den erhofften zunehmenden Wettbewerb sollen unter anderem die Stromkosten für die Verbraucher sinken. Zudem können sich einzelne Bürger zu „Bürgerenergiegesellschaften“ zusammenschließen und an Windanlagen beteiligen. Der Bürokratieaufwand solle dabei möglichst gering bleiben. Kommunen können solche Projekte mit bis zu zehn Prozent bezuschussen. Laut Gmehling und Degenhardt sei eine „breite Akzeptanz“ der Bürger unabdingbar für den Erfolg der Energiewende, da dieser sich gerade in den Kommunen durch entsprechende Anlagen sichtbar vollzieht. Weiterhin fordert das Gremium, dass Bund und Länder das Grundsteuergesetz zügig reformieren. Aktuell belaufe sich die Abgabe laut Gmehling und Degenhardt insgesamt auf rund 13 Milliarden Euro pro Jahr. Eine Änderung solle zu einer „gerechten und nachvollziehbaren Besteuerung“ führen. |jrd