Eisenberg RHEINPFALZ Plus Artikel Kaum E-Scooter im Donnersbergkreis unterwegs

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Seit Sommer flitzen sie durch die Städte, vor allem in Großstädten wie Köln oder Berlin werden sie genutzt: E-Scooter. Die Elektro-Tretroller sind umweltfreundlich, man benötigt keinen Führerschein und die Fahrzeuge dürfen auf den Radwegen unterwegs sein. Doch wie sieht es im ländlichen Raum aus? Kommen sie auch hier in der Region zum Einsatz?

Wer hier bei uns unterwegs ist, der kann feststellen, dass es wenige bis gar keine E-Scooter gibt. Eine genaue Zahl an Fahrzeugen gibt es nicht. Elektro-Tretroller, die ab 14 Jahren genutzt werden dürfen, sind nicht zulassungspflichtig. Sie benötigen lediglich einen Versicherungsschutz. Die Verwaltung des Donnersbergkreises hat bislang noch keine Erfahrungswerte mit den Fahrzeugen. Dies wurde aus dem Kreishaus in Kirchheimbolanden auf schriftliche Anfrage der RHEINPFALZ mitgeteilt.

Ein besonderer Bedarf sei nicht erkennbar, heißt es. Die Roller wie etwa in Großstädten touristisch einzusetzen, sei im ländlichen Raum nicht lukrativ. Aus dem Grund sei beim Donnersberg-Touristik-Verband (DTV) nichts geplant, so die Auskunft.

Werden wohl kein „Massenphänomen“

E-Scooter müssten in ein integriertes Mobilitätsnetz eingebunden werden, um eine Ergänzung zu anderen Verkehrsmitteln zu sein. Dass diese Fahrzeuge im ländlichen Raum zum „Massenphänomen“ werden, sei sehr unwahrscheinlich, so die Kreisverwaltung. „Eine Fahrt mit dem E-Scooter ersetzt kaum die Fahrt mit dem Pkw, sondern eher den Gang zu Fuß“, sagt DTV-Geschäftsführer Simon Lauchner. Auch Landrat Rainer Guth (parteilos) sieht momentan keine große Zukunft für E-Roller im Donnersbergkreis. Eine Mietstation im Kreis wird es demnach in absehbarer Zeit wohl nicht geben.

Thorsten Hutzenlaub, Leiter der Touristinformation der Verbandsgemeinde Eisenberg, sieht das ebenfalls so: „Bis jetzt haben mich weder Bürger noch Touristen auf dieses Thema angesprochen.“ Seiner Erfahrung nach nutzten viele, die nicht mit Bus, Bahn oder dem eigenen Auto unterwegs sein wollten oder könnten, das E-Bike. 20 Räder stehen zur Verfügung und können bei der Verbandsgemeindeverwaltung ausgeliehen werden. „Im flachen Stadtgebiet von Eisenberg und in umliegenden Dörfern mit wenig Steigungen sind E-Scooter schon eine Alternative“, findet Hutzenlaub, räumt aber gleichzeitig ein, dass man im ländlichen Raum schwer auf motorisierte Fahrzeuge verzichten könne, da man sich eben nicht nur in diesem kleinen Radius bewege. Deshalb würden sich Elektro-Tretroller hier nicht durchsetzen, ist sich Hutzenlaub sicher.

Noch keine Unfälle

Kontrollen führt die Polizeiinspektion (PI) Kirchheimbolanden, die auch für die Verbandsgemeinde Eisenberg zuständig ist, nicht durch. „Mir liegen keine Erkenntnisse vor, dass es bereits Unfälle gab. Der Grund hierfür ist, dass bei uns keine E-Scooter fahren“, sagt Alexander Kupferschmidt, Pressesprecher der PI Kirchheimbolanden. Er weist darauf hin, dass für E-Tretroller die gleichen Regeln gelten wie für Radler: „Alkoholisiert darf man nicht fahren.“

Laut Statistikportal „Statista“ (Stand Anfang Juli) flitzen rund 13.200 öffentliche und mietbare E-Scooter durch die Straßen. In 14 Städten können sie von verschiedenen Anbietern gemietet werden – die meisten Elektro-Tretroller (rund 4800) gibt es in Berlin. Seit Ende Juli gehören sie auch zum Stadtbild in Ludwigshafen. Der Anbieter Tier Mobility, der zuerst in Großstädten durchgestartet ist, hat in der Rhein-Metropole mit rund 100 Fahrzeugen begonnen. Eine Statistik über Unfälle, Nutzung oder Fahrverhalten möchte der ADAC noch in diesem Jahr veröffentlichen. Steffen Fitzer, Leiter der Abteilung Verkehr und Technik beim ADAC Pfalz, sieht Potenzial in den Elektro-Kleinstfahrzeugen, aber eben auch mehr in Großstädten. „Für die letzte Meile, also von der Bahn zum Arbeitsplatz beispielsweise, sind diese Fahrzeuge aber praktisch“, erklärt Fitzer. Anfragen von Mitgliedern zum Thema E-Scooter erhalte er nicht.

Fahren ohne Führerschein

Seit Juni sind E-Scooter mit Straßenzulassung erlaubt. Die Elektroroller sind versicherungspflichtig und dürfen ab einem Alter von 14 Jahren ohne Führerschein genutzt werden. Die Kleinstfahrzeuge sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Das Fahren auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen ist verboten. Für Elektroroller-Fahrer gilt dieselbe Alkoholgrenze wie für Radfahrer. Beim Transportieren im öffentlichen Nahverkehr können unterschiedliche Reglungen gelten. Die Deutsche Bahn erlaubt die kostenlose Mitnahme von zusammenklappbaren E-Scootern im Handgepäck, bei nicht faltbaren Modellen muss eine Fahrradkarte gelöst werden. Günstige E-Tretroller gibt es bereits ab 400 Euro, teurere Modelle kosten bis zu 2400 Euro.

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