Rheinpfalz
Kaiserslautern: Nach Einbruch in Steinbach am Glan Quartett zu Freiheitsstrafen verurteilt

Jeweils zu Freiheitsstrafen, in drei Fällen zur Bewährung ausgesetzt, hat das Schöffengericht am Amtsgericht Kaiserslautern drei Männer und eine Frau verurteilt. Das Quartett ist für einen Einbruchsdiebstahl mit Waffen verantwortlich. Schauplatz war vor einem Jahr die Ortsgemeinde Steinbach am Glan. Der Geschädigte bezifferte den Wert der Beute auf mindestens 18.800 Euro.
Den drei zwischen 32 und 37 Jahre alten Männern wurde zur Last gelegt, am frühen Morgen des 27. Oktober gewaltsam in ein Wohnhaus in Steinbach eingedrungen zu sein, sämtliche Räume durchsucht und reichlich Beute gemacht zu haben. Aus dem Haus, in dem sich auch ein Verkaufsraum für Motorrad- und Büroartikel befunden habe, hätten sie Bargeld, Münzsammlungen, Motorradkleidung, diverse Messer und technische Geräte entwendet und mit einem nicht zugelassenen Motorrad abtransportiert.
Bei der Tatausführung soll der 37- jährige Angeklagte ein Messer bei sich geführt haben, was die anderen gewusst hätten. Die Beute hätten sie geteilt. Die 28-jährige Frau, Schwester von zweien der drei Angeklagten, wurde Beihilfe vorgeworfen. Sie soll die Tat dadurch unterstützt haben, dass sie per Whatsapp gebeten habe, ihr Motorradkleidung mitzubringen.
Drei geständig, einer streitet ab
Die drei Geschwister räumten ihren jeweiligen Tatbeitrag ein, bestritten aber, gewusst zu haben, dass der ältere Bruder ein Messer dabei hatte. Sie konsumierten schon seit längerer Zeit Drogen, Cannabis und die beiden Brüder auch Amphetamin. Der vierte Angeklagte, ein 33-Jähriger, in anderer Sache in Strafhaft einsitzender Mann, bestritt von Beginn an jede Beteiligung. Er habe lediglich beim Abtransport der Beute geholfen, indem er das Motorrad gefahren habe. Dabei habe er unter Einfluss von Cannabis und Amphetamin gestanden, Drogen, von denen er abhängig sei und die er schon seit seinem 15. Lebensjahr konsumiere.
Die beiden Brüder entlasteten den 33-Jährigen. Sie gaben an, sie hätten die Tat zu zweit ausgeführt und einen Teil der Beute mit dem Motorrad abtransportiert. Dann sei der jüngere der Brüder mit dem 33-Jährigen erneut zum Tatort gefahren und hätte noch weitere Beutestücke geholt.
Das Gericht verhängte gegen die drei Geschwister, die teils erheblich vorbestraft sind, jeweils Freiheitsstrafen, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, und zwar ein Jahr und sechs Monate für den 37-Jährigen, ein Jahr und drei Monate für den 32-Jährigen und neun Monate für deren 28-jährige Schwester. Als Bewährungsauflage wurde jeweils eine Drogentherapie angeordnet, die bei dem 37-jährigen stationär erfolgen muss. Er muss auch eine Geldauflage über 1500 Euro leisten. Das Urteil gegen die drei ist bereits rechtskräftig.
Allein der Fahrer muss in Haft
Gegen den vierten Angeklagten, den 33-Jährigen, wurde eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung ausgeworfen. Ihm hielt das Gericht vor, dass er sich seine vielen Vorverurteilungen nicht habe zur Warnung dienen lassen und mit der Tat einen Bewährungsbruch begangen habe.