Rheinpfalz Im Sommer billiger als im Winter

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In der ersten Sitzung des neuen Jahres hat der Ortsgemeinderat Hinterweidenthal einstimmig eine Benutzungs- und Gebührenordnung für das Dorfgemeinschaftshaus (DGH) beschlossen.

Es wurde sogar diskutiert, ab wann Sommer und Winter ist oder welcher Personenkreis in erster Linie angesprochen ist, das DGH zu mieten. Zu welchen konkreten Konditionen das DGH vermietet wird, wurde allerdings im öffentlichen Teil der Sitzung nicht bekanntgegeben.

Das Thema war vom Hauptausschuss vorberaten worden. Wie dann im Nachgang der Ratssitzung zu erfahren war, kostet das gesamte DGH im Sommer 130 Euro und im Winter 150 Euro Miete, einschließlich Geschirr. Der Pauschalbetrag für Beerdigungen beträgt im Sommer 60 Euro und im Winter 80 Euro. Es besteht auch die Möglichkeit, einzelne Räume zu mieten. Hier beträgt die Pauschale zwischen 40 und 50 Euro.

Ums liebe Geld ging es auch beim Beschluss des Nachtragshaushalts für 2014. Dieser wird nötig, um den Regelungen des im September beschlossenen Landesfinanzausgleichsgesetz gerecht zu werden. Dieses sieht nämlich vor, an der Gebührenschraube zu drehen. Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird von 296 auf 300 Prozent erhöht, für die Grundsteuer B (bebaute und bebaubare Grundstücke), zuletzt 2012 angehoben, von 341 auf 365 Prozent und für die Gewerbesteuer von 352 ebenfalls auf 365 Prozent.

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