Rheinpfalz „Illegale Anlage“
Gewaltige Erdaufschüttungen im Wald am Ebersberg haben 2014 die Naturschutzbehörde auf den Plan gerufen. Geht es darum, einen Holzlagerplatz herzustellen oder will die Trifels Natur den großen Reibach machen? Nach ihrem Scheitern vorm Kreisrechtsausschuss hat die städtische Forstgesellschaft nun Klage beim Verwaltungsgericht eingelegt. Aber auch die Staatsanwaltschaft ermittelt.
Wanderer, die etwas abseits der Pfade im Wald bei Annweiler unterwegs sind, staunen nicht schlecht, wenn sie den zugeschütteten Talkessel entdecken. Seit mehreren Jahren füllt die Trifels Natur, eine hundertprozentige Tochterfirma der Stadt Annweiler, die Hänge mit Erdaushub auf und planiert sie ein. Eine große ebene Fläche ist mittlerweile entstanden, die nach Angaben der Trifels Natur als Holzlagerplatz genutzt wird. Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße (SÜW)sieht in der Geländeauffüllung einen „Eingriff in Natur und Landschaft“, für den eine naturschutzrechtliche Genehmigung erforderlich sei. Da diese aber nicht existiert, flatterte der Trifels Natur eine Verfügung ins Haus, weitere Eingriffe einzustellen. 5000 Euro Zwangsgeld drohen. Die Forstgesellschaft legte Widerspruch ein und der Kreisrechtsausschuss hatte sich mit dem heiklen Thema zu befassen (die RHEINPFALZ berichtete). Ende vergangenen Jahres fiel die Entscheidung: Der Widerspruch wurde zurückgewiesen. Nun geht die Sache vors Verwaltungsgericht Neustadt. Am 1. Dezember hat die Trifels Natur Klage eingelegt. Die Klägerseite habe Akteneinsicht gefordert, um die Klage begründen zu können, berichtet Gerichtssprecherin Helga Klingenmeier auf Anfrage. Die Frist läuft bis zum 20. Januar. Danach könne die Gegenseite eine Stellungnahme dazu abgeben, und dann werde über das weitere Gerichtsverfahren entschieden. Harald Düx, Geschäftsführer der Trifels Natur, und Stefan Asam, Leiter des Forstamts Annweiler, wollen wegen des schweben Verfahrens keine Presseanfragen zu dem Fall beantworten. Im Kreisrechtsausschuss hatte sich Düx noch sehr erstaunt angesichts der Vorwürfe gegeben. Vor Jahren habe man mit der Naturschutzbehörde Einvernehmen erzielt, dass der Platz zum Einebnen mit Erde aufgefüllt werden können. Nach seiner Ansicht handelt es sich um eine normale forstwirtschaftliche Nutzung, die keiner Genehmigung bedürfe. Doch das sieht der Ausschussvorsitzende Joachim George anders. Die Vorgaben des Landeswaldgesetzes seien nicht eingehalten worden. Die Kreisrechtsausschuss teilt die Einschätzung des Kreises und der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, dass für einen Holzlagerplatz keine derartig großen Auffüllungen erforderlich sind. Was steckt also dahinter? Der Kreisrechtsausschuss vermutet monetäre Hintergründe, denn die angelieferte Erde stammt aus Baugruben und wird von Fremdfirmen angeliefert – die dafür der Trifels Natur eine Gebühr bezahlen. „Die Gesamtumstände legen die Annahme nahe, dass die Auffüllungen nicht in erster Linie zur Herstellung eines Holzlagerplatzes dienen, sondern dass es der Trifels Natur hauptsächlich darauf ankommt, sich durch die Entgegennahme und Ablagerung von Erdaushub gegen Entgelt zusätzliche Einnahmen zu verschaffen“, heißt es in der Begründung des Rechtsausschusses. Auch die SGD sieht die Situation am Ebersberg kritisch. „Wir bewerten die Erdauffüllung als illegale Anlage. Für diese Abfalldeponie hätte ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden müssen“, so Pressesprecherin Ulrike Schneider auf Anfrage. Zudem sei der teilweise verwendete Mutterboden eher weich und eigene sich kaum für einen Holzlagerplatz. Aus SGD-Sicht ist es nicht plausibel erklärbar, dass für einen Holzlagerplatz ein ganzer Talkessel mit einem Fassungsvermögen von 500.000 bis 600.000 Kubikmeter großflächig mit Erde aufgefüllt werden musste, schätzungsweise bis zu einer Höhe von 15 Metern. Mehrere Zehntausend Kubikmeter Erdaushub seien hier abgelagert worden. Ist dies notwendig? Zumal oberhalb des Holzlagerplatzes ein weiterer existiert, der nicht voll ausgelastet ist, fragt sich der Kreisrechtsauschussvorsitzende George, der auch darauf hinweist, dass die Erdauffüllung gegen die Landesverordnung über den Naturpark Pfälzerwald als Teil des Biosphärenreservats verstoßen. Danach braucht es für Veränderungen der Bodengestalt durch Abgraben, Auffüllen oder Aufschütten ab zwei Meter Höhe oder Tiefe oder mit einer Grundfläche ab 300 Kubikmeter einer Genehmigung der Naturschutzbehörde. Einer, der die Erdaufschüttungen von Anfang an kritisch verfolgt hat und auf den die Trifels Natur nicht gerade gut zu sprechen ist, ist Christoph Staufer aus Rinnthal, der als Revierförster den Waldteil Ebersberg 30 Jahre betreute. Immer wieder zieht es ihn an den Ort, „für den ein gesunder Wald geopfert wurde“. Mit mehreren Fotos belegt er, dass hier nicht nur „unbelasteter Erdaushub“ angeliefert wurde, sondern auch anderes Material wie Asphaltbrocken, Plastik, Eisengitter, Rohre oder Betonteile. Auch der SGD ist das Bildmaterial bekannt: „Die Materialien wurden allerdings nicht mit den Erdauffüllungen dorthin gebracht, sie sind erst später dort abgelagert worden.“ Die Kreisverwaltung sagt dagegen: „Die Asphaltbrocken, Betonteile und Rohre sind Bestandteil der ursprünglichen Auffüllung.“ Tatsächlich separat zu sehen seien einige Eisengitter und Plastikfolien, die im Zusammenhang mit der Holzlagerung verwendet worden seien, so Kreissprecherin Carolin Straub auf Nachfrage. Die Kreisverwaltung habe sich bereit erklärt, eine Entsorgung zu veranlassen. Ein Vor-Ort-Termin mit der Trifels Natur sei für den 21. Januar anberaumt. Die Staatsanwaltschaft Landau ermittelt in dieser Sache wegen „unerlaubten Umgangs mit Abfällen“. Zudem laufen Ermittlungen hinsichtlich des Holzlagerplatzes wegen „unerlaubten Betriebs von Anlagen“ und wegen der „Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete“, wie Leitender Oberstaatsanwaltschaft Detlef Winter auf Nachfrage der RHEINPFALZ mitteilt. Er geht davon aus, dass die polizeilichen Ermittlungen in vier bis sechs Wochen abgeschlossen sein werden. Dann würden die Akten zur Einsicht dem Rechtsanwalt vorgelegt. Voraussichtlich im März könne das Verfahren abgeschlossen und dann entschieden werden, ob der Fall vor Gericht geht. Die SGD will erst einmal die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt zu der Erdauffüllung am Ebersberg abwarten. „Danach wird zu prüfen sein, ob ein Rückbau angeordnet wird“, so Sprecherin Ulrike Schneider.