Rheinpfalz „Henne verstößt gegen Gemeindeordnung“

Die BWB-Fraktion im Gemeinderat Waldfischbach-Burgalben fühlt sich von SPD-Bürgermeisterin Anna Silvia Henne schlecht behandelt. Außerdem habe sie im Zusammenhang mit der Tagesordnung für die Ratssitzung und dem zweiten Beigeordneten Günter Schramm gegen die Gemeindeordnung verstoßen (über die Ratssitzung berichtete die RHEINPFALZ am 13. September).
Laut den BWB-Vorsitzenden Georg Everling, Sven Scholz und Kai Weidler hat die Mehrheitsfraktionen aus CDU und BWB vor Beginn der Sitzung einen Antrag zur Ergänzung der Tagesordnung gestellt mit dem Thema „Vergabe der Geschäftsbereiche an den zweiten Beigeordneten Günter Schramm“. Gleichzeitig habe BWB-Fraktionssprecher Everling um eine Unterbrechung der Sitzung und ein Gespräch der Fraktionssprecher mit Henne gebeten. „Darin hätte der Anlass des Antrags erklärt und die Sache besprochen werden können“, so die BWB. Henne habe dafür jedoch keinen Bedarf gesehen. „Schlimmer war noch, dass die Ausführungen des BWB-Fraktionssprechers durch Entzug des Rederechts nicht umfassend und erklärend fortgeführt werden konnten“, kritisiert die BWB. Everling bestätigt, dass er die E-Mail Hennes im Vorfeld der Ratssitzung mit dem Grund, warum die Vergabe des Geschäftsbereichs an den zweiten Beigeordneten nicht auf der Tagesordnung stand, erhalten hatte. „Dies steht jedoch nicht im Widerspruch mit dem gestellten Antrag“, hält er fest. Im Antrag sei es nämlich darum gegangen, dass die Vorgehensweise Hennes nicht im Einklang mit der Gemeindeordnung stehe. In Paragraf 34 Absatz fünf heißt es: „Der Bürgermeister setzt im Benehmen mit den Beigeordneten die Tagesordnung fest.“ Benehmen bedeute in diesem Fall die Informationspflicht der Bürgermeisterin gegenüber den Beigeordneten, bevor die Tagesordnung veröffentlicht und die Einladungen verschickt werden. Es sei zwar kein Einvernehmen erforderlich. Das Benehmen aber habe nicht stattgefunden: Der zweite Beigeordnete Schramm sei von Henne selbst nicht über die Tagesordnung informiert, der erste Beigeordnete Jörg Prokein erst nach Veröffentlichung und Versenden der Einladungen über die Tagesordnung in Kenntnis gesetzt worden. „Wäre die Vorgehensweise eingehalten worden, hätte die Tagesordnung wohl anders ausgesehen und der Antrag wäre nicht notwendig gewesen“, stellt die BWB fest. Schramm sei in den Sitzungen des Bau- und Planungsauschusses sowie des Haupt- und Finanzausschusses als Beigeordnetem Rederecht eingeräumt worden, das laut Paragraph 50 Absatz fünf der Gemeindeordnung so geregelt ist: „Bei den Beratungen in den Ausschüssen sind die Beigeordneten innerhalb ihres Geschäftsbereichs berechtigt, nach Vortrag der Ansicht des Bürgermeisters ihre abweichende Ansicht darzulegen.“ Dies bedeute, dass es ohne Geschäftsbereich kein Rederecht gebe. Somit stelle eine Abstimmung gegen die Ergänzung der Tagesordnung auch eine Abstimmung gegen die Gemeindeordnung in Bezug auf diesen Paragrafen dar, folgert der BWB-Vorstand. Trotz aller Kritik betont die BWB-Fraktion, dass sie mit der bisherigen Arbeit Hennes „im Allgemeinen zufrieden“ sei. Sie habe einen engagierten und guten Start hingelegt und sich in die dringlichsten Probleme der Gemeinde wie die Verwaltung der Gemeindewerke detailliert eingearbeitet, um fundierte Entscheidungen treffen zu können. (ugo)