Rheinpfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Hauenstein: Polizisten beleidigt und bedroht

Placeholder-Image

Weil er vier Polizeibeamte beleidigt und einen bedroht hatte, verurteilte das Amtsgericht am Donnerstag einen 41-Jährigen, der inzwischen in Pirmasens wohnt, zu einer Bewährungsstrafe von vier Monaten.

Ein 26-jähriger Student erzählte vor Gericht die Vorgeschichte: Als er am 20. Mai 2018 zu seiner Lebensgefährtin in einem Ort in der Verbandsgemeinde Hauenstein kam, habe der Angeklagte auf der Terrasse gesessen. Der 41-Jährige sei alkoholisiert und aggressiv gewesen, habe seine Freundin sexuell belästigt. Der 26-Jährige habe ihn mehrfach vergeblich aufgefordert, zu gehen. Der Zeuge holte Hausbewohner zu Hilfe, es gab ein Handgemenge. Der Angeklagte habe gegen die Terrassen-Glastür getreten, bis der Glaseinsatz zersprang, und gefordert: „Mach’ auf.“ Der 26-Jährige rief die Polizei. Der 41-Jährige habe die Beamten „provoziert“, er habe geschrien und geflucht, sagte der Zeuge.

Vor der Wohnung randaliert

Die Beamten berichteten, der Angeklagte habe in die Wohnung der Frau gewollt, gegen die Tür getreten, die Beamten beleidigt und geschrien: „Was macht Ihr Bullen da?“ Sie hätten Pfefferspray eingesetzt und ihn in Gewahrsam genommen. Im Polizeiauto habe der Mann einen Beamten angespuckt, weshalb man ihm eine Spuckhaube überzog. Der Mann habe mehrfach seinen Kopf gegen die Autoscheibe geschlagen und die Beamten weiter beschimpft. Einem habe der Mann angedroht, er werde seine Adresse herausbekommen und seiner Frau und seinen Kinder etwas antun.

Angeklagter mit Erinnerungslücken

Der Angeklagte gab zunächst vor, nicht mehr viel zu wissen. Doch er wusste noch eine ganze Menge. Es habe Streit mit den Nachbarn gegeben. Plötzlich sei das Fenster gesprungen. Ein anderer, dessen Name er nicht kenne, habe getreten, behauptete er. Doch der Zeuge war sich sicher, dass der Angeklagte den Glaseinsatz eingetreten hatte. Allerdings habe er gehört, dass ein anderer Mann die Tat auf sich nehmen wollte, um den 41-Jährigen zu schützen. Der Angeklagte räumte ein, aus Wut und wegen des Alkohols die Polizisten beleidigt zu haben.

Den Verfahrensteil wegen Sachbeschädigung an der Glastür stellte das Amtsgericht auf Anregung des Verteidigers ein, da diese im Hinblick auf die weiteren Taten nicht ins Gewicht falle. Wegen der Beleidigungen und der Bedrohung hielt das Gericht eine Geldstrafe für nicht ausreichend. Denn das Strafregister wies zwölf – allerdings nicht einschlägige – Eintragungen auf, und er stand unter laufender Bewährung. Der Staatsanwalt hatte deshalb Haft ohne Bewährung gefordert.

Positive Sozialprognose

Verteidiger Walter Höh hatte auf die „emotionale Ausnahmesituation“ hingewiesen und dass er die Taten immer unter Alkoholeinfluss begangen habe. Er plädierte auf eine Bewährungsstrafe. Das Gericht bejahte eine positive Sozialprognose, da der 41-Jährige beruflich und familiär eingebunden ist, und entschied auf eine neue Bewährungschance.

x