Rheinpfalz Handystreit soll zu Raubüberfall geführt haben

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Seit Donnerstag müssen sich drei Männer aus der Verbandsgemeinde Hauenstein im Alter von 26, 38 und 39 Jahren vor dem Schöffengericht in Pirmasens wegen des Vorwurfs des Raubes verantworten.

Laut Anklage sollen die Männer gemeinsam mit einem heute 17-Jährigen, der bereits anderweitig bestraft wurde, am 9. September 2015 in der Verbandsgemeinde Hauenstein gegen 23 Uhr ein junges Paar in dessen Wohnung beraubt haben. Mit dem Auto des 38-Jährigen sollen sie zu dem Anwesen gefahren sein, um ein Handy zurückzuholen, das der heute 25-jährige Wohnungsinhaber dem 38-Jährigen gestohlen haben soll. Als ihnen unter einem Vorwand geöffnet wurde, habe der 39-Jährige dem Wohnungsinhaber in den Bauch geboxt, dessen hochschwangerer Freundin das Handy abgenommen sowie einen Geldbeutel mit drei Euro Kleingeld und ein Tablet mitgenommen. Die Gegenstände wurden später im Wald gefunden, zusammen mit einem Paar Gummihandschuhe. Der 26-jährige Angeklagte schwieg zu den Vorwürfen. Die beiden Älteren stritten die Tat ab und unterbreiteten andere Versionen des Tatabends. Der 39-Jährige gab an, sie seien an jenem Abend zu viert im Auto des 38-Jährigen gewesen und hätten ihm geholfen, Zeitungen auszutragen. Wegen defekter Rücklichter seien sie von der Polizei angehalten worden, danach sei er nach Hause gekommen, wo er von Nachbarn gesehen worden sei. Das Tatopfer kenne er nicht und er sei an jenem Abend auch nicht in dem Ort gewesen. Der 38-Jährige gab an, der 17-Jährige habe ihm beim Zeitungsaustragen geholfen. Wegen defekter Beleuchtung sei er von der Polizei verwarnt worden, habe danach seine Mitfahrer abgesetzt, noch bei einem Kunden vorbeigeschaut und weiter Zeitungen ausgetragen. Am nächsten Morgen sei die Polizei bei ihm gewesen und habe gesagt, nur er könnte ein Interesse gehabt haben, den Wohnungsinhaber zu überfallen – wegen seines Handys. Er habe den 25-Jährigen, das spätere Opfer des Raubüberfalls, im Verdacht gehabt, bei einem Kundenbesuch sein Handy gestohlen zu haben. Eine Ortung durch das Telefonunternehmen habe zu dessen Haus geführt. Der 25-Jährige habe gesagt, das Handy habe auf der Motorhaube gelegen, er sei aber weitergefahren. Kurz darauf habe der 25-Jährige das Handy des 38-Jährigen im Internet angeboten. Eine von der Polizei durchgeführte Hausdurchsuchung habe aber nichts gebracht. Laut den Überfallenen war der 38-Jährige an jenem Abend nicht in ihrer Wohnung. Der 26-Jährige habe sich das im Internet inserierte Handy angeschaut und es mitgenommen, um es seiner misstrauischen Mutter zu zeigen. Am Tag der Tat habe der 26-Jährige ihm den Kaufpreis von 100 Euro bringen wollen, deshalb habe er ihm die Tür gegen 23 Uhr geöffnet. Doch hereingekommen seien drei Personen, das Geld für das Handy habe er nicht bekommen, stattdessen seien sie beraubt worden. Interessant war, wie die Opfer des Raubes beziehungsweise die Polizei auf die Angeklagten als Täter gekommen waren. Den 26-Jährigen hatte der Wohnungsinhaber im Geschäft des 38-Jährigen kennengelernt. Den 39-Jährigen will er über Fotos bei der Polizei wiedererkannt haben – und zwar an der Mütze. Aber laut einem Polizeibeamten hatte keine der Personen auf der Wahlfoto-Vorlage eine Mütze auf. Weiter gab der 25-Jährige an, das Gesicht der Person habe er nicht gesehen. Die Mütze konnte er nicht beschreiben und den Angeklagten erkannte er auf Nachfrage nicht wieder. Die Polizei habe ihm die Namen genannt und er habe über soziale Netzwerke die dazugehörigen Gesichter gesucht, sagte er. Vor Gericht nannte der Wohnungsinhaber den 39-Jährigen beim Vornamen, so als kenne er ihn gut und als habe er ihn wiedererkannt. Eine wesentliche Rolle hatte bei der „Identifizierung“ auch die Auto-Kontrolle etwa 45 Minuten vor dem Raubüberfall gespielt, bekannte ein Beamter. Zwei Personen im Auto hatte der Wohnungsinhaber gekannt und benannt, alle vier Autoinsassen kannte die Polizei namentlich. Für die Polizei war die Sache dann klar. Der 17-Jährige beschuldigte sich und die Angeklagten als Täter des Raubüberfalles, wobei der 38-Jährige im Auto gewartet habe. Letzterer habe versucht, ihn vor dem Gerichtstermin zu bestechen, damit er eine Falschaussage mache, behauptete er außerdem. Die Verhandlung wird am Dienstag, 29. August, fortgesetzt.

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