Rheinpfalz „Gesetze nicht immer wie gewünscht“

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Landau

. „Schon heute liefern die Verkehrszahlen die Begründung für einen Ausbau.“ Freundlich blickt Lothar Kaufmann in das Rund des Ratssaals und lässt an der Tatsache doch keinen Zweifel. Der Vertreter des Infrastrukturministeriums in Mainz lieferte Argument nach Argument, warum der Ausbau kommen wird. Das Land habe die Abschnitte HinterweidenthalHauenstein und Godramstein – Landau beim Bundesverkehrswegeplan 2015 angemeldet, mit Ergebnissen sei Mitte 2015 zu rechnen. Schon im Bedarfsplan 2004 bestand für den 4,1 Kilometer langen Abschnitt Planungsrecht, geschätzte Kosten damals 27,3 Millionen Euro (heute 30 Millionen Euro). Kaufmann betonte, dass das Land per Gesetz vom Bund mit der Planung beauftragt wurde. Der Planfeststellungsbeschluss stammt aus dem Jahr 2010. Ins Stocken geriet das Projekt ein Jahr später durch zwei Klagen, eingereicht von einem Privatmann und vom Bund für Umwelt und Naturschutz. Diese ruhten während des 2011 begonnenen Mediationsverfahrens. Nachdem es scheiterte – Südwestpfalz für einen durchgängigen Ausbau und Landau dagegen –, wurden die Klagen im Mai wieder aufgenommen. Mit einer Entscheidung rechne er für kommendes Jahr, so Kaufmann. Dann wäre der Weg frei für den Ausbau, denn alle Zahlen und Gutachten sprächen dafür, machte der Experte den Fraktionsvertretern noch einmal klar. Zum Beispiel die Verkehrsprognose, die durch Befragungen, Knoten- und Querschnittszählungen sowie die Auswertung von Dauerzählstellen aktualisiert wurde. Sie zeigt, dass im Jahr 2030 vermutlich nicht ganz so viele Fahrzeuge die Strecke nutzen werden, wie zunächst angenommen. Allerdings liege der Wert mit 36.000 Fahrzeugen zwischen Landau-West und Landau immer noch eklatant über dem von 18.000 Autos, ab dem den Experten vier Spuren erforderlich erscheinen. Bereits die Ist-Zahl von 26.400 Fahrzeugen rechtfertige den Ausbau. Auch der Naturschutz lässt laut Ministerium nach 20 naturschutzfachlichen Prüfungen keine Einwände zu. Die Verträglichkeit sei durch Ausgleichsmaßnahmen gegeben. In einer 2013 verabschiedeten Resolution hatte sich der Stadtrat ausdrücklich gegen den Ausbau auf Landauer Gemarkung ausgesprochen. Für den Fall, dass das Projekt dennoch käme, hatte das Gremium Forderungen gestellt, so zum Lärmschutz. Doch auch auf diesem Gebiet erteilte Kaufmann eine klare Absage. Obwohl man bei der Prognose von wesentlich höheren Belastungen ausgegangen sei – die Auswirkungen des bereits bestehenden Nachtfahrverbots für Lkw über 7,5 Tonnen wurden außer Acht gelassen – werde das Ministerium nicht nachbessern. Die geforderten Maßnahmen seien zu teuer: zum Beispiel 2,5 Millionen Euro mehr für eine Wall-Wand-Kombination, plus eine Million Euro für die Optimierung der Lärmschutzwälle am Schützenhof und 20 Millionen Euro extra für eine teilweise Einhausung der Strecke. Zwei kleine Erfolge konnten die Gegner immerhin verbuchen. So soll die Straße aus ökologischen Gründen nicht 31, sondern nur 26 Meter breit werden. Schon seit 2006 dürfen keine Lkw über 7,5 Tonnen mehr fahren . Auf ein generelles Transitverbot für den Güterverkehr machte Kaufmann jedoch wenig Hoffnung. Schließlich gebe es bereits seit 2006 ein Nachtfahrverbot und eine Umleitung über die A 6. Diese sei jedoch mit einem Umweg von 80 Kilometern verbunden, was rechtlich eventuell nicht zumutbar sei. „Gesetze sind nicht immer das, was man sich wünscht.“ (git)

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