Rheinpfalz Gericht soll Baubeginn untersagen

Der Rechtsstreit um den Ausbau der Wengelsbacher Straße in Schönau geht in die nächste Runde.
Der Rechtsstreit um den Ausbau der Wengelsbacher Straße in Schönau geht in die nächste Runde.

Im Streit um den Ausbau der Wengelsbacher Straße hat Ausbaugegner Martin Stritzinger gestern einen Antrag auf einstweilige Anordnung beim Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße gestellt. Damit soll der Gemeinde untersagt werden, den Ratsbeschluss zum Ausbau der Straße umzusetzen.

Seine erneute Klage gegen die Ablehnung des Bürgerbegehrens, über die ursprünglich am Montag hätte verhandelt werden sollen, hatte er bereits zuvor zurückgezogen. „Es macht keinen Sinn, weiterhin für ein Bürgerbegehren zu kämpfen, da dies nicht mehr erforderlich ist. Der geplante Ausbau wird, so wie vorgesehen, keinesfalls realisiert werden können“, begründete Stritzinger die Entscheidung. Dass der geplante Ausbau hinfällig ist, wüssten die Mitglieder des Gemeinderates zwischenzeitlich sehr genau, auch wenn offiziell hierzu keine Stellungnahme zu bekommen sei, so Stritzinger gegenüber der RHEINPFALZ. Er halte es für „unsinnig, einen Bürgerentscheid abzuhalten, der wiederrum einen mittleren vierstelligen Betrag kosten würde, den die Gemeinde zu tragen hätte“, so Stritzinger. Wie der Büroleiter der Verbandsgemeindeverwaltung Dahner Felsenland, Karl Sarter, der RHEINPFALZ auf Nachfrage mitteilte, sei sowohl die Ablehnung des Bürgerentscheids durch den Gemeinderat als auch der Beschluss zum Ausbau der Straße rechtlich korrekt und in Ordnung. Dem Beginn der Ausschreibungsphase durch den Gemeinderat stehe nun nichts mehr im Wege. Die Umsetzung des Gemeinderatsbeschlusses und den Beginn der Bauarbeiten versucht Stritzinger nun mit dem Antrag auf einstweilige Anordnung zu verhindern. Das Schreiben vom 6. September, das der RHEINPFALZ vorliegt, ist beim Gericht noch nicht eingegangen, wie gestern auf Nachfrage zu erfahren war. In dem Schreiben führt Stritzinger verschiedene Gründe für seinen Antrag an. Die jetzige Ausbauvariante sehe vor, dass private Flächen zur Verfügung gestellt würden, die Bürger seien jedoch nicht bereit zu verkaufen. Außerdem sei bei der Planung nicht berücksichtig worden, dass an verschiedenen Stellen illegale Überbauungen vorhanden seien. Er mutmaße, dass dies weiter geduldet werden solle, halte dies jedoch für nicht hinnehmbar, weil der Gemeinde dadurch ein Schaden entstehe. Die Mitglieder des Gemeinderates seien davon unmittelbar betroffen, so Stritzinger weiter. Des Weiteren verweist Stritzinger darauf, dass es den Bescheiden der Gemeinde über die wiederkehrenden Verkehrsbeiträgen an hinreichender Bestimmtheit mangele. Bescheide für das Jahr 2017 seien erst gar nicht versandt worden. Er bemängelt weiterhin, dass vom Gemeinderat keine Alternativplanung in Betracht gezogen werde. Hier vermisse er die nötige Sorgfaltspflicht hinsichtlich der entstehenden Kosten, obwohl das Bodengutachten seiner Meinung nach nicht den Schluss zulasse, dass es keine andere Möglichkeit des Ausbaus gebe. Zusätzlich stellt Stritzinger die Frage, ob die Höhe der Landeszuschüsse neu berechnet werden müsste und ob die Zuschüsse in der angedachten Höhe unter falschen Voraussetzungen gewährt wurden. Von Verbandsbürgermeister Michael Zwick war gestern keine Stellungnahme zu erhalten, weil er sich auf einer Fortbildung befand. Büroleiter Karl Sarter sagte gegenüber der RHEINPFALZ, die Verwaltung werde die Sache eingehend prüfen und dann Stellung beziehen.

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