Rheinpfalz Gericht: Bestellte Waren nicht bezahlt

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«Pirmasens.» Wegen achtfachen Betrugs hat das Amtsgericht Pirmasens eine 35-jährige Frau zu einer Geldstrafe von 700 Euro (70 Tagessätze zu je zehn Euro) verurteilt.

Die Frau aus der Verbandsgemeinde Hauenstein hatte zwischen Januar 2016 und Januar 2018 bei verschiedenen Firmen acht Mal Bekleidung, Bastelsachen und einen Fernseher bestellt, aber nicht bezahlt. Der Gesamtwert der Waren betrug über 1200 Euro. Dabei hatte sie teilweise falsche Namen, Adressen oder Geburtsdaten angegeben. „Es stimmt“, räumte sie die Taten vor Gericht ein. Inzwischen habe sie aber einen Teil in Raten bezahlt und wolle auch weitere zahlen. Auf Nachfrage der Richterin, warum sie nicht gleich bezahlt habe, erzählte die 35-Jährige: „Das Geld war da und ich wollte auch zahlen.“ Aber nach einem Schlaganfall ihrer Mutter hätten sie das Bad behindertengerecht umgebaut. Die Krankenkasse habe einen Zuschuss, mit dem sie fest gerechnet hätten, abgelehnt. Die Richterin wies die Frau darauf hin, dass sie aber noch nach der Ablehnung des Zuschusses bestellt habe. „Zur Zeit der Bestellung war es eine Straftat“, belehrte sie die Frau. „Ich werde so etwas nicht mehr machen und nur bestellen, wenn ich Geld habe“, versicherte die Angeklagte. Diese Einsicht, ihr Geständnis, ihre bisherige Straffreiheit und dass sie dabei ist, den Schaden ernsthaft wieder gut zu machen, wertete das Gericht zugunsten der Frau. Wenn sie die Geldstrafe nicht bezahlen kann, könne sie bei der Staatsanwaltschaft Ratenzahlung beantragen, erläuterte ihr die Richterin. Außerdem ordnete sie die Einziehung von 924 Euro an Tatgewinn an. Dies komme aber erst zum Tragen, wenn die Frau die Zahlungen zur Wiedergutmachung vorzeitig einstellen würde, sagte die Richterin auf Nachfrage.

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