Rheinpfalz Geldstrafe im Fall einer Kindesentziehung

Neustadt/Lambrecht (ahb). Im Sommer 2014 hatte der Fall eines verschwundenen Jungen aus Lambrecht Ermittlungsbehörden und Öffentlichkeit in Atem gehalten. Gestern nun wurde ein 66-Jähriger aus dem Elmsteiner Tal wegen Entziehung Minderjähriger verurteilt. Der Strafrichter am Amtsgericht Neustadt verhängte eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 25 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Ein Familienrechtsstreit war Ursache dafür, dass der Junge untertauchte. Die Eltern hatten sich scheiden lassen, das Aufenthaltsbestimmungsrecht war ihnen durch das Amtsgericht Neustadt entzogen und auf das Jugendamt der Kreisverwaltung Bad Dürkheim übertragen worden. Dieses hatte den Jungen im November 2013 in einem Jugendheim in der Südpfalz untergebracht. Von dort flüchtete er im Sommer zur Mutter; als er wieder zurück sollte, lief er der Mutter am 20. Juni in Neustadt davon und wurde erst knapp vier Wochen später entdeckt, als die Polizei das Haus des Angeklagten durchsuchte. Relativ schell hatten die Ermittler vermutet, dass der Junge wohlauf sei und sich bei einem Familienmitglied oder Bekannten aufhält. Die Spur des Angeklagten konnte letztlich deshalb verfolgt werden, weil er Kontakt zu einem Journalisten suchte. Während der knapp vier Wochen hatte er den Jungen auch für einige Tage bei einem Ehepaar im Donnersbergkreis untergebracht. Dessen Verfahren wurde gegen Geldauflagen eingestellt. Dass der Junge im Heim misshandelt worden sei und mit Selbsttötung gedroht habe, falls er zurück müsse, sah der Verteidiger des 66-Jährigen gestern als Rechtfertigung an. Er beantragte Freispruch. Der Staatsanwalt blieb in seinem Plädoyer bei Kindesentziehung und forderte eine Geldstrafe von 90 Sätzen à 25 Euro. Auch wenn er menschlich Verständnis habe: Die gute Absicht sei rechtlich unerheblich, so der Strafrichter. Der Angeklagte habe auch gewusst, dass er gegen das Recht verstoße. Zudem habe er, obwohl ein guter Bekannter der Mutter, diese im Unklaren gelassen sowie eine große und teure Suchaktion ausgelöst. Der Verteidiger hatte zuvor Beweisanträge gestellt, über die Kinder gehört werden sollten, denen in dem Jugendheim Leid zugefügt worden sei. Es ging um Vergewaltigung und Misshandlung, was die Mutter ermittelt haben will. Damit sollte die Suizidgefahr des Jungen unterstrichen werden. Dem nachzugehen, sei Sache der Polizei, so der Richter. Er wies alle Anträge ab, da sie keine Rolle spielten. Wegen des Zwölfjährigen hatte die Staatsanwaltschaft Landau bereits gegen das Heim ermittelt, das Verfahren aber eingestellt, da strafbares Verhalten nicht nachgewiesen werden konnte.