Rheinpfalz Gartenfund führt ins Gefängnis

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Wegen unerlaubten Besitzes von Waffen, Munition und Betäubungsmitteln hat das Amtsgericht Pirmasens am Dienstag einen 42-jährigen Mann zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten ohne Bewährung verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft hatte ihm zur Last gelegt, zwischen Februar 2014 und Februar 2017 ohne Erlaubnis ein Springmesser, ein Butterflymesser, eine Schrotflinte und 41 Schrotpatronen besessen zu haben. Außerdem habe er bei einer Polizeikontrolle am 30. September je 1,3 Gramm Amphetamine und Haschisch besessen. Der Angeklagte ließ durch seinen Verteidiger Hans-Erich Sobiesinsky ein Geständnis verlesen. Er habe in der Verbandsgemeinde Hauenstein ein Haus gekauft und im Garten eine vergrabene alte Holzkiste mit einer rostigen Flinte darin gefunden, verlas der Verteidiger. Weil er unter Bewährung stand, habe er Angst gehabt, seinen Fund bei der Polizei anzuzeigen. Gemeinsam mit einem Nachbarn habe er die Waffe gereinigt. Dieser Nachbar habe Munition besorgt und in der Silvesternacht hätten sie gemeinsam aus der Waffe geschossen. Danach habe er sie zerlegt und unter einem Schlangenterrarium versteckt. Der Nachbar habe die Waffe kaufen wollen, was er aber abgelehnt habe. Springmesser und Butterflymesser habe die Polizei in einer Werkzeugkiste gefunden. „Ich wusste nicht, dass ich sie noch besitze“, sagte der Angeklagte. Auch den Besitz der Drogen räumte er ein. Mit 18 oder 19 Jahren habe er angefangen, Drogen zu nehmen. Als er das Haus renoviert habe, habe er täglich Drogen konsumiert. Sein Verdienst sei dafür drauf gegangen. Nachdem ihn die Polizei im September mit Drogen erwischt habe, habe er von einem auf den anderen Tag aufgehört. „Ich habe einen starken Willen“, gab er an. Staatsanwalt und Gericht werteten sein Geständnis zu seinen Gunsten. Aber seine Vorstrafenliste mit 16 Eintragungen, darunter Waffenbesitz und Drogendelikte, wog schwer, zumal er bei den Taten unter zweifacher Bewährung stand. Der Angeklagte sei nicht faul, wolle sich was aufbauen und Fuß fassen, erkannte Richterin Kathrin Schmitt an. „Aber die Vergangenheit wiegt schwer.“ Er arbeite mit der Bewährungshilfe zusammen, werde aber trotzdem weiter straffällig. Er habe viele Chancen bekommen. Auch seine dauerhafte Drogen-Abstinenz hielt sie für fraglich. Eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung verneinte sie daher. Der Staatsanwalt hatte zehn Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung gefordert, der Verteidiger auf eine Bewährungsstrafe „unter Hintanstellung aller Bedenken“ plädierte. Sein Mandant sei auf dem richtigen Weg und werde dabei von seiner Lebensgefährtin begleitet, betonte er.

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