Pirmasens RHEINPFALZ Plus Artikel Lange Liste von Beleidigung bis gefährliche Körperverletzung

Einem 47-jährigen Pirmasenser werden zahlreiche Straftaten zur Last gelegt.
Einem 47-jährigen Pirmasenser werden zahlreiche Straftaten zur Last gelegt.

Das Schöffengericht Pirmasens verhandelt zurzeit sechs Anklagen mit zehn mutmaßlichen Straftaten gegen einen 47-Jährigen. Einiges gibt der Mann zu, manches bestreitet er.

Die zehn Straftaten, die am Pirmasenser Schöffengericht zur Verhandlung standen, soll der 47-jährige Angeklagte zwischen August 2024 und Januar 2026 begangen haben. Sie reichen von gefährlicher Körperverletzung über Widerstand und tätlichen Angriff auf Polizeibeamte, Beleidigung und Bedrohung bis zu Raub, räuberischem Diebstahl, Freiheitsberaubung und Drogenbesitz.

Im August 2024 war der Mann, der aus dem Gefängnis in den Gerichtssaal gebracht wurde, mit einem E-Roller in der Waisenhausstraße kontrolliert worden. Laut Polizei hatte er drogentypische Ausfallerscheinungen. Einen Drogentest habe der Pirmasenser abgelehnt und auf seine Mitnahme zur Wache aggressiv reagiert. Gegen eine Fesselung soll er sich gesperrt und versucht haben, einem Beamten eine Kopfnuss zu verpassen. Der konnte ausweichen. Außerdem soll er die Polizisten beleidigt und ihnen körperliche Gewalt angedroht haben. Die Beleidigungen räumte der 47-Jährige vor Gericht ein, die Kopfnuss bestritt er.

Freundin die Nase gebrochen

Im November und im Dezember 2024 wurde der Angeklagte bei Kontrollen mit über sechs beziehungsweise vier Gramm Amphetamin erwischt. Das räumte er ein. Ebenfalls im November 2024 soll er seiner damaligen Freundin mit einem Faustschlag die Nase gebrochen haben. Eine Woche später soll er sie für mehrere Stunden in ihrer Wohnung eingesperrt haben. Beides bestritt der 47-Jährige. Sie hätten oft gestritten, dabei aber nur gerangelt. Er habe sie auch nie eingesperrt. „Sie musste ja mit dem Hund Gassi gehen“, war seine Begründung.

An Silvester 2024 soll der Angeklagte einem Bekannten auf dem Horeb Pfefferspray in die Augen gesprüht haben. Das bestritt er vehement. Da sei er in seiner Wohnung auf einem Geburtstag gewesen, war er sich sicher. Jener 40-jährige Bekannte erzählte, er habe die Ex des Angeklagten bei sich aufgenommen. Bei der Attacke mit dem Pfefferspray sei wohl Eifersucht im Spiel gewesen.

Waffe am Hinterkopf gespürt

Dem Angeklagten wird weiter vorgeworfen, im Februar 2025 auf dem Horeb den genannten 40-Jährigen mit der Faust attackiert und ihm eine Dekowaffe auf den Kopf geschlagen haben. Das bestritt der 47-Jährige. Wenn er mit einem Gegenstand zugeschlagen hätte, „hätte ich anderes angerichtet“, verteidigte er sich. Der Geschädigte gab an: Die Ex-Freundin des 47-Jährigen habe ihren Laptop bei ihm holen wollen und sei „wie eine Furie hereingestürmt“, hinter ihr her der Angeklagte. Beide seien auf ihn losgegangen. Er habe eine Waffe auf seinem Hinterkopf gespürt, aber nicht gesehen, wer es war.

Im November 2025 kam es in der Eisenbahnstraße in Kaiserslautern zu einem Streit zwischen dem Angeklagten und seiner Ex-Freundin. Laut Anklage soll er Geld für die Rückfahrt nach Pirmasens von ihr gefordert haben. Wegen seines aggressiven Verhaltens soll sie ihm zehn Euro gegeben haben. Er soll die Frau gepackt, ihr mehrfach gegen die Ohren geschlagen und schließlich ihren Rucksack ausgezogen haben. Dann soll er – ohne Beute – geflüchtet sein. Der Angeklagte räumte einen Streit um Geld ein. Dabei sei der Hund abgehauen und er sei ihm nachgerannt. Dass die Frau rote Ohren hatte, erklärte er damit, dass sie bei Kälte schnell rote Ohren bekomme.

Wohnungstür der Ex eingetreten

Eine Passantin schilderte hingegen, sie habe eine Rangelei gesehen. Der Mann habe an der Tasche der Frau gezogen, sie gegen eine Laterne geschubst und Geld gefordert. Um den Hund soll es auch ein Gerangel gegeben haben. Zusammen mit der Frau habe sie den Inhalt der entleerten Handtasche auf dem Boden zusammengesucht. Ende November 2025 soll der 47-Jährige am offenen Wohnungsfenster von seiner Ex-Freundin auf dem Horeb erneut Geld gefordert und schließlich ihre Wohnungstür eingetreten haben. Die eingeschüchterte Frau soll es zugelassen haben, dass der Mann ihr Portemonnaie mitnahm. Der Angeklagte bestritt diesen Vorwurf. Er bekomme am Monatsersten sein Geld. Warum sollte er da am Monatsletzten ihren Geldbeutel stehlen, fragte er.

Im Januar 2026 soll der Angeklagte in einem Supermarkt in der Simter Straße diverse Waren gestohlen haben. Als er von einer Mitarbeiterin angesprochen wurde, soll er diese zur Seite geschubst und einen Teil seiner Beute verloren haben – Waren für fünf Euro konnte er sich sichern. Der 47-Jährige räumte den Diebstahl ein, stritt einen Schubs aber ab. Die Frau habe ihn festhalten wollen, er sei weggerannt, sagte er.

Termin

Die Verhandlung wird am Dienstag, 23. Juni, um 13 Uhr fortgesetzt.

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