Eisenberg Futterengpässe befürchtet

Das Mainzer Landwirtschaftsministerium hat aktuell Landwirten in mehreren Teilregionen genehmigt, brachliegende Ackerflächen zur Beweidung zu nutzen oder für Futterzwecke zu mähen. Der Donnersbergkreis gehört mit dazu. Mit der Sonderregelung wird auf die Futterknappheit infolge der Trockenheit in bestimmten Teilen von Rheinland-Pfalz reagiert.
Landwirte, die Direktzahlungen zur Bereitstellung ökologischer Vorrangflächen beantragt haben und im Rahmen des Greening verpflichtet sind, dürfen hier ab sofort brachliegende Ackerflächen (nach Artikel 46, Absatz 2 Buchstabe a der entsprechenden EU-Verordnung) beweiden oder mähen. Da ein Großteil dieser Ackerbrachen begrünt ist, kann die Ausnahmegenehmigung helfen, Futterengpässe zumindest teilweise auszugleichen. Dies gilt auch für den EULLa-Programmteil „Umweltschonende Grünlandbewirtschaftung im Unternehmen und tiergerechte Haltung auf Grünland“. Daraus ergibt sich, dass weitere Grundfuttermittel, wie Heu und Silage, beziehungsweise andere Grünfutterpflanzen erworben werden dürfen. Für die EULLa-Programmteilnehmer ist allerdings ein Antrag bei der zuständigen Kreisverwaltung erforderlich. Auskunft zum Thema erteilen im Referat Landwirtschaft der Kreisverwaltung Frau Maue, Telefon 06352/710-209 und Frau Adam, Telefon 06352/710-253.