Rheinpfalz Frischzellen sind „bedenkliches Arzneimittel“
MAINZ (nob). Der Ausbruch von Q-Fieber im Sommer vergangenen Jahres im Neustadter Ortsteil Lachen-Speyerdorf hat weitreichendere Folgen als bisher bekannt: Offenbar sind auch mindestens fünf Menschen aus den USA mit der Krankheit infiziert worden, als sie sich in der Pfalz einer sogenannten Frischzellentherapie unterzogen haben. Inzwischen beschäftigen sich nicht nur die Gesundheitsbehörden, sondern auch Gerichte und die Landauer Staatsanwaltschaft mit dem Thema.
Betroffen von dem Q-Fieber-Ausbruch waren nach früheren Angaben des Landesuntersuchungsamts (LUA) zwei Schafherden mit rund 1000 Tieren. Dabei wurden auch knapp drei Dutzend Menschen mit der Krankheit infiziert. Die Behörden gehen davon aus, dass mehr als die Hälfte der Betroffenen sich in einer Klinik und einer Arztpraxis in Edenkoben angesteckt haben, in denen damals Frischzellen aus Tieren der Lachen-Speyerdorfer Herden verabreicht worden sind. Infiziert wurden unter anderem Besucher der Klinik, eine Patientin aus Kanada und ein Arzt. Vor wenigen Tagen hat die US-Gesundheitsbehörde CDC von fünf weiteren Q-Fieber-Fällen bei Menschen im Bundesstaat New York berichtet, die im Juni 2014 zur Frischzellen-Therapie in der Pfalz waren. Auch die Amerikaner gehen davon aus, dass ein direkter Zusammenhang mit dem Ausbruch der Tierseuche in Lachen-Speyerdorf besteht. Q-Fieber ist eine Erkrankung, die auf verschiedenen Wegen von Nutztieren auf Menschen übertragen werden kann. Sie kann einen schweren Verlauf nehmen und in seltenen Fällen zum Tod führen. Die Frischzellen-Therapie ist seit Jahrzehnten höchst umstritten. Von der Schulmedizin wird sie als wirkungslos und potenziell gefährlich abgelehnt. Viele Länder haben sie verboten, darunter die USA und Kanada. Experten gehen davon aus, dass es in Deutschland noch etwa zehn einschlägige Kliniken gibt. Nach früheren Schätzungen des Gesundheitsamts in Landau, die auf damaligen Angaben der Frischzellen-Anwender beruhten, sind von Januar bis Juli 2014 in der Vorderpfalz 830 Menschen mit Frischzellen behandelt worden. Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), bundesweit für Arzneimittelsicherheit zuständig, warnt seit Monaten, Frischzellen-Therapie berge das Risiko der Übertragung von Q-Fieber. Als Belege dienen vor allem die Fälle aus Edenkoben. Die Landesregierung und das nachgeordnete Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) reagieren bisher eher zögerlich und ratlos. Im Januar hatte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing (SPD) mitteilen lassen, sie sehe keine Handhabe, die Anwendung von Frischzellen zu verbieten. Im Juni nannte die für Tierseuchenbekämpfung und Tierschutz zuständige Umweltministerin Ulrike Höfken (Grüne) die Frischzellentherapien „sehr bedenklich“. Zudem sei die Tötung der Tiere zum Zwecke der in der Medizin umstrittenen Therapien „tierschutzrechtlich nicht ohne Probleme“. Inzwischen liegt dem Sozialministerium ein beim PEI angefordertes Gutachten auf dem Tisch. Kernaussage der Expertise: Frischzellen seien nicht zuletzt wegen der Gefahr der Übertragung von Krankheiten vom Tier auf den Menschen „bedenkliche Arzneimittel“. Bätzings Ministerium hat nach Aussage einer Sprecherin mit den Frischzellen-Therapeuten eine Vereinbarung getroffen. Das Ministerium halte die Frischzellen für „bedenklich“. Die Mediziner hätten zugesichert, keine lebenden Frischzellen mehr zu verarbeiten und zu injizieren. Die Sprecherin wörtlich: „Wir gehen davon aus, dass das nicht mehr passiert. Es wäre rechtswidrig.“ Der Burgfrieden enthält offenbar auch die Vereinbarung, dass sich die Therapeuten nun auf die Arbeit mit abgetöteten Zellen verlegen. Das Ministerium hält nach Aussage der Sprecherin auch diese Methode für „bedenklich“. Rechtlich würde dies noch geprüft. Kenner der Materie betonen, dass die Rechtslage extrem kompliziert ist. Doch gibt es im Verwaltungsapparat der Landesregierung inzwischen Experten, die über die Ministerin spotten, beim Thema Frischzellen kriege sie „nichts gebacken“. Auch Ministerin Höfken versucht, die Frischzellentherapie zu bremsen. Ihr Ministerium wertet die Tötung von Tieren, um aus deren Föten Zellen zu gewinnen, als genehmigungspflichtigen Tierversuch, weil es um Föten im letzten Drittel ihrer Entwicklung gehe. Eine solche Genehmigung liege den Frischzellentherapeuten nicht vor, also sei die Tötung zu diesem Zweck zu unterlassen. Die Sache wird vor dem Verwaltungsgericht Neustadt ausgetragen. Auch die Staatsanwaltschaft Landau ist inzwischen mit der Causa Frischzellen beschäftigt. Das LSJV hat Strafanzeige erstattet, weil Menschen bei der Therapie mit Q-Fieber infiziert und damit Schaden genommen hätten. Leitender Oberstaatsanwalt Detlef Winter warnt vor großen Erwartungen: Bisher hätten sich keine Geschädigten gemeldet. Das sei Voraussetzung dafür, dass die Staatsanwaltschaft tätig werden könne.