Rheinpfalz Freiwillig wäre Zusammenschluss nie erfolgt

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Hauenstein. „Geschichte wiederholt sich“ – das ist eine zumindest umstrittene Behauptung, die aber zuweilen wahr ist. Beispielsweise aktuell in der Frage der zweiten Stufe der Kommunalreform, bei der sich in der Verbandsgemeinde (VG) Hauenstein deutliche, aber letztlich wohl erfolglose Tendenzen Richtung Annweiler zeigen. Und genau das hatten wir schon einmal.

Da ist zunächst die eigene Geschichte der VG Hauenstein, die 1972 unter heftigen Geburtswehen gebildet wurde. Vor allem die aus dem ehemaligen Kreis Bergzabern der VG Hauenstein zugeschlagenen Gemeinden Wilgartswiesen und Spirkelbach, Lug und Schwanheim sowie Darstein und Dimbach haben sich lange und zum Teil heftig dagegen gesträubt, der VG Hauenstein und damit dem damaligen Landkreis Pirmasens zugeschlagen zu werden. Zu eng waren die Bindungen beispielsweise Richtung Annweiler, die ja auch heute noch bestehen: Die Fußballer aus diesen Gemeinden kicken in den Ligen der Südpfalz, die Kinder besuchen zum Teil weiterführende Schulen in Annweiler und Bad Bergzabern, zum Einkaufen oder zu Ärzten geht’s ebenfalls dorthin oder nach Landau und nicht zuletzt: Nach wie vor werden diese Gemeinden von der Redaktion des „Pfälzer Tageblatt“ der RHEINPFALZ betreut, und nicht von der „Pirmasenser Rundschau“. Durch das „13. Landesgesetz über die Verwaltungsvereinfachung“ vom 6. März 1972 wurde die VG Hauenstein trotz des Widerstands aus diesen Gemeinden gebildet, ein Zusammenschluss, der, wie der frühere büroleitende Beamte der VG-Verwaltung, Eugen Klein, notierte, „auf freiwilliger Basis nie zustande gekommen wäre“. Der profunde Kenner der ortsgeschichtlichen Zusammenhänge hat uns auch darauf aufmerksam gemacht, dass auch die Ortsgemeinde Hauenstein mehrfach Anläufe unternommen hatte, sich verwaltungstechnisch Richtung Annweiler zu orientieren – und zwar schon vor fast 150 Jahren. Erstmals 1871 – im Jahr der Reichsgründung zu Versailles – hat, wie Klein in seinem 2006 im Heimatkalender erschienenen Aufsatz „Hauensteiner Ausbruchsversuch gescheitert“ darlegt, der Gemeinderat ganz offiziell „die Abtrennung der Gemeinde Hauenstein vom Kanton Dahn und die Zutheilung zum Kanton Annweiler“ beantragt, was das königliche Bezirksamt in Pirmasenser im Januar 1872 ablehnte, weil „überwiegende Gründe entgegenstehen“. Einen erneuten Antrag gab es 1899, der ebenso abgelehnt wurde. Die Ablehnung gab dem Rat „mit Einstimmigkeit“ den Anlass, „die Zuteilung zum Distrikte Annweiler nachdrücklichst zu erbitten“, weil „dadurch das Kgl. Rentamt, Amtsgericht, Notariat, Steuereinnehmerei und jene Stellen, mit denen das Publikum am meisten Verkehr hat, in die unmittelbare Nähe gerückt werden“, wie es im Sitzungsprotokoll vom 30. April 1900 heißt. Offenbar hat sich nicht nur der Distriktrat von Dahn gegen den Hauensteiner Antrag ausgesprochen, sondern auch der von Annweiler, der wohl befürchtete, dass „der Aufwand für die im Banne Hauenstein gelegenen Straßenstrecken größer werden würde als die Vorteile, welche durch eine Einverleibung entstünden.“ Die Hauensteiner hielten dagegen und boten sogar an, „auf alle größeren Zuwendungen seitens des Distrikts Annweiler zu verzichten“. Die Schriftsätze gingen in den folgenden Jahren und bis 1905 hin und her. Als das Bezirksamt Pirmasens im Dezember 1904 für die Abtrennung der Gemeinde Hauenstein vom Distrikt Dahn und die Eingliederung zum Distrikt Annweiler eine Entschädigungssumme von 50.000 forderte, lehnte der Rat diese Forderung ab, beharrte aber auf dem Antrag, der aber mit einem Schreiben des Königlichen Staatsministeriums des Innern in München vom 31. Mai 1905 endgültig so beschieden wurde, dass „dem Gesuche eine Folge nicht gegeben werden kann“. Wie wohl heute mit dem Bürgerwillen verfahren wird?

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