Rheinpfalz Forderung nach Kostenbeteiligung von Patienten abgelehnt

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MAINZ. Kassenpatienten sollten sich künftig an den Kosten ihrer Behandlung beteiligen müssen. Diese Forderung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Rheinland-Pfalz stößt bei Vertretern von Krankenkassen und Gesundheitspolitikern auf Ablehnung, wie eine RHEINPFALZ-Umfrage ergab.

Mit einer, wenn auch sozial abgefederten, Selbstbeteiligung wollen die KV-Vorstandsmitglieder Peter Heinz und Andreas Bartels die ihrer Überzeugung nach hohe Anzahl „von überflüssigen Arztkontakten“ verringern (wir berichteten am Montag). Für eine solche Regelung müssten allerdings auf Bundesebene die politischen Weichen gestellt werden. Auf Landesebene jedenfalls können Heinz und Bartels nicht mit Unterstützung der Mainzer Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) rechnen: Eine Selbstbeteiligung wäre „eindeutig der falsche Weg“, da „unsinnig und sozial ungerecht“. Ein solcher Obolus berge die Gefahr einer Zweiklassen-Medizin zwischen jenen, die sich einen Arztbesuch in jedem Fall leisten können, und solchen, die vor einer Gebühr zurückschrecken. Bei letzteren bestünde die Gefahr, dass Erkrankungen zu spät erkannt würden. „Strafzahlungen“, so die Ministerin, „sind im Bereich der medizinischen Versorgung nicht akzeptabel“. Auch das Berliner Gesundheitsministerium winkte ab: Das KV-Modell wäre eine unnötige Belastung der Beitragszahler. „Die Menschen brauchen die Gewissheit, dass sie beim Arzt ihres Vertrauens Rat und Hilfe im Krankheitsfall suchen dürfen und die Sicherheit, dass nur der Mediziner über die Notwendigkeit einer Behandlung entscheidet“, sagt Irmgard Stippler, Vorstandschefin der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland. Die Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen dürfe „nicht zulasten der Patienten, insbesondere der chronisch Kranken“, gehen. „Eine Patientengebühr wirkt jedoch sozialen Zielen entgegen.“ Zwar würde die IKK Südwest grundsätzlich die Einführung eines Steuerungsinstrumentes begrüßen, so Vorstandsmitglied Jörg Loth. „Allerdings liegt die Herausforderung in der Ausgestaltung.“ Die 2013 abgeschaffte Praxisgebühr von zehn Euro pro Quartal habe keine Steuerungswirkung gezeigt. Eine neue Gebühr wäre daher „nicht zielführend und die falsche Botschaft an die Patienten“. IKK-Südwest-Geschäftsführer Lutz Hager verweist auf Alternativen: „Durch digitale Strategien, Stichwort Videosprechstunde, könnte man Arbeitsabläufe an anderer Stelle straffen und so mehr Freiraum für die Patienten schaffen.“ Zwar begrüße die IKK Südwest die Idee, die Versicherten für die Gesundheitskosten zu sensibilisieren. Aber mit einer Zuzahlung würde beim Patienten der Eindruck entstehen, nicht erwünscht zu sein. Die Selbstbeteiligung hätte nur eine geringe Steuerungswirkung auf die Arzt-Patienten-Kontakte, vermutet Jörn Simon, Chef der Mainzer Landesvertretung der Techniker-Krankenkasse. Allein der Verwaltungsaufwand und die damit verbundenen Kosten würden gegen ein solches Vorhaben sprechen. Dennoch müsse man sich weiter der Frage widmen, wie sich die Anzahl „nicht zwingend notwendiger Arzt-Patientenkontakte verringern ließe“. Einwurf

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