Rheinpfalz Ex-Freund Kind untergeschoben

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Wegen Betruges und Personenstandsfälschung hat das Amtsgericht Pirmasens am Montag eine 25-jährige Frau aus der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 15 Euro, also zu 1050 Euro verurteilt. Außerdem hat das Gericht die Einziehung von 2378 Euro erlangtem Geld angeordnet.

Laut Anklage soll die Frau gegenüber ihrem damaligen Lebensgefährten mehrfach behauptet haben, nur mit ihm geschlafen zu haben – und damit sei er der Vater ihres Anfang 2014 geborenen Sohnes. Sie habe ihn mehrfach aufgefordert, Unterhalt für das Kind zu zahlen. Schließlich habe der Mann zwischen August 2014 und November 2015 rund 3299 Euro an sie überwiesen. Tatsächlich habe sie jedoch in der gesetzlichen Empfängniszeit mit verschiedenen Männern Geschlechtsverkehr gehabt. Sie habe billigend in Kauf genommen, dass der zum Unterhalt aufgeforderte Mann nicht der leibliche Vater ihres Sohnes sei. Gegen einen Strafbefehl über 1200 Euro (80 Tagessätze zu je 15 Euro) und die Einziehung von 3299 Euro an erlangtem Geld hatte die Frau Einspruch eingelegt. Die Höhe des Erlangten sei zu hoch, rügte der Verteidiger der Frau. In dem Betrag von 3299 Euro sei ein Unterhaltsvorschuss von 921 Euro enthalten, den seine Mandantin bereits zurücküberwiesen habe. Außerdem beantragte er, die Geldstrafe auf 80 Tagessätze zu je zehn Euro herabzusetzen, also auf zusammen 800 Euro. Seine Mandantin befinde sich derzeit in Elternzeit und beziehe Wohngeld und Kindergeld mit Zuschlag. Mit dem Urteil entsprach Richterin Kathrin Köller dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Sie hielt der 25-Jährigen zugute, dass sie geständig und nicht vorbestraft ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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