Rheinpfalz „Es war eine Katastrophe“

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Das Zusammen- respektive das Getrenntleben von Ehegatten nach der Trennung in einem Haus geht oft nicht ohne Reibereien vonstatten. Solche Streitereien haben einem 34-Jährigen aus der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben eine Strafverhandlung und ein Urteil vor dem Amtsgericht Pirmasens eingebracht.

Die 33-jährige Noch-Ehefrau schilderte vor Gericht am Donnerstag sehr emotional die Ereignisse des 26. November vorigen Jahres. Danach habe sie der Angeklagte an diesem Tag beschimpft und bewusst angespuckt. Es sei darum gegangen, dass sie ihr Auto aus dem Weg fahren sollte. Im Streit um die Schlüsselkarte habe er ihre Hand dann zusammengedrückt. Er habe ihr Auto selbst wegfahren wollen. Bei einem Streit zwischen Tür und Angel Tage zuvor habe er bereits die Haustür zugeschlagen und sie am Knie getroffen, als sie zurück ins Haus wollte. Der Angeklagte hatte eingeräumt, die Ehegatten hätten sich gegenseitig beleidigt. „Es war eine Katastrophe, im Haus zu leben, nach der Trennung“, erläuterte er. Die übrigen Tatvorwürfe bestritt er. Er war außerdem angeklagt, im November 2018 ein Baugerüst und eine Beton-Mischmaschine gestohlen zu haben, die seinem Schwiegervater gehört hätten, die aber auf dem Anwesen standen, in dem er und seine Frau wohnten. Der Angeklagte behauptete, das Gerüst habe seinem Vater gehört und Teile davon habe er hinzugekauft. Sein Vater habe es abgebaut und mitgenommen, als er, der Sohn, das Anwesen nach der Trennung verlassen musste. Die Mischmaschine sei kaputt gewesen und während seiner Untersuchungshaft in anderer Sache entsorgt worden. Vater und Schwiegervater des Angeklagten bezeichneten sich am Donnerstag jeweils als Eigentümer von Gerüst und Mischmaschine, die sie dem 34-Jährigen für seinen Hausbau geliehen hätten. Sein Vater gab auch an, dass er sein Gerüst abgebaut und mitgenommen habe. Und er habe noch Gerätschaften dort, die er nicht herausbekomme, klagte er. Das Amtsgericht verurteilte den 34-Jährigen wegen zweifacher Beleidigung, versuchter Nötigung, Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten. Als Auflage muss er 200 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten. Das Verfahren wegen der Diebstahlsvorwürfe stellte das Gericht jedoch ein. Richterin Jessica Straßer glaubte der Ehefrau. Ihre Aussage sei schlüssig und stimmig. Es sei eine schwierige Situation gewesen. Aber jetzt sei Ruhe. Der Mann habe mit bedingtem Vorsatz gehandelt, als er die Tür bewusst zuschlug, obwohl seine Frau einen Schritt ins Haus machte. Das Zuparken hätte auf anderem Weg geklärt werden müssen, erläuterte die Richterin. Wegen der besonderen Situation, in der die Taten geschahen, gewährte die Richterin allerdings noch mal Bewährung, obgleich der 34-Jährige wegen Gewaltdelikten vorbestraft ist. Der Staatsanwalt hatte deshalb eine Haftstrafe ohne Bewährung gefordert. Verteidiger Johannes Berg hatte im Zuschlagen der Tür nur eine fahrlässige Körperverletzung gesehen. Bei der versuchten Nötigung vermisste er außerdem die Verwerflichkeit des Tuns, da der Mann dringend habe wegfahren müssen. Das Urteil des Amtsgerichtes ist noch nicht rechtskräftig.

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