Rheinpfalz Einwurf: Ein vorletztes Mittel

Der Taser im Streifendienst ist eine Waffe knapp unter der Einsatzschwelle der Schusswaffe. Er ist sozusagen das vorletzte Mittel ähnlich dem Schlagstock, mit dem gefährliche Verletzungen zugefügt werden können. Der Taser soll vor allem dem Schutz der Polizisten vor körperlich überlegenen Angreifern dienen. Er ist leuchtend gelb und darf nicht an der gleichen Hüftseite neben der Pistole hängen, um tödliche Verwechslungen möglichst auszuschließen. So begründet und begrenzt kann man den (zunächst) versuchsweisen Einsatz des Tasers gutheißen, zumal damit Polizisten die Risiken für ihre Gesundheit mindern können. Man wird jedoch weiter gesundheitliche Folgen des Taser-Einsatzes im Auge behalten müssen. Und ebenso wichtig ist: Die Distanzwaffe muss Mittel einer begrenzten Wahl bleiben. Sie darf nicht zum Instrument werden, mit dem man rabiate Zeitgenossen bequem ausschalten kann, ohne direkt viel Hand anlegen zu müssen.