Rheinpfalz Drei Tötungsversuche: Fünf Jahre Gefängnis

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Zu fünf Jahren Gefängnis, vornehmlich wegen versuchten Totschlags in drei Fällen, verurteilte das Landgericht gestern einen Asylbewerber aus Eritrea. Damit sühnte die Große Strafkammer vor allem den Überfall auf zwei Straßenkünstler in der Kaiserslauterer Fußgängerzone.

Wie mehrfach berichtet, hatte der Angeklagte am 18. Mai in der Fackelstraße ohne jeden Anlass mit dem eisernen Rohr eines Kartenständers auf zwei Straßenkünstler eingeschlagen. Die Schausteller gaben gerade eine artistische Figur zum besten, waren rot gekleidet und geschminkt. Nur das Eingreifen von Passanten verhinderte laut Zeugen, dass die Darsteller lebensgefährlich verletzt wurden. Einer der Helfer trug eine Handverletzung davon, als er sich dem Angreifer in den Weg stellte. Das Gericht ist „zu der Überzeugung gekommen, dass der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat älter als 21 Jahre war. Daran konnten auch die unterschiedlichen Versionen nichts ändern, mit denen er bei verschiedenen Gelegenheiten sein Lebensalter angegeben hat“. So begann der Vorsitzende der Strafkammer seine Urteilsbegründung. Der Eritreer hatte sein Geburtsdatum mal mit dem 1. Januar 1997, dann wieder mit verschiedenen Tagen im Mai 1998 angegeben. „Je nachdem, ob er sich davon Vorteile bei den Ämtern versprach, hat er sich einfach jünger gemacht,“ fügte der Vorsitzende hinzu. „Nur einmal, als er darauf nicht spekulieren musste, hat er sein wirkliches Alter angegeben.“ Deshalb falle das Strafverfahren auch nicht unter das Jugendstrafrecht. Als Motiv gab der Eritreer, seit drei Jahren in Deutschland, während der Vernehmungen an, dass ihm „eine innere Stimme“ oder gar Allah selbst befohlen habe, „alle Dinge mit der Farbe rot von der Erde zu verbannen“. Eine psychiatrische Untersuchung während der Untersuchungshaft ergab, dass verminderte Schuldfähigkeit nicht auszuschließen sei. Dafür sind nach Ansicht des Sachverständigen aber „keine traumatischen Erlebnisse“ in seinen Heimatland verantwortlich. Näher liege die Vermutung, dass der Missbrauch von Drogen „zu kurzfristigen psychotischen Handlungen“ geführt habe. Gewisse Restzweifel an der vollen Schuldfähigkeit änderten aber nichts an der Substanz der Taten: Der Vorsitzende Richter sagte, es sei zweifelsfrei erwiesen, dass ein versuchter Totschlag in drei Fällen vorliege, jeweils in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Hinzu komme die Bedrohung von Passanten und eines Dolmetschers, den der Eritreer mit dem Tode bedrohte. Der Angeklagte nahm das Urteil, das ihm wie die Begründung simultan übersetzt wurde, ohne Regung hin. Er beauftragte seinen Pflichtverteidiger damit, Revision einzulegen. Die Fortdauer seiner Haft und die Prüfung einer Abschiebung in sein Heimatland werden davon nicht berührt.

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