Rheinpfalz Diebesgut angeblich beim Müll entdeckt

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Das Amtsgericht Pirmasens verurteilte gestern einen 26-Jährigen aus der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben wegen Wohnungseinbruchdiebstahls zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten. Als Auflage muss er 150 Sozialstunden verrichten.

Das Gericht hielt es für bewiesen, dass der arbeitslose Angeklagte gemeinsam mit einem 30-Jährigen im Oktober 2017 die Tür eines unbewohntes Hauses in der Verbandsgemeinde aufgehebelt hatte, eingestiegen war und eine Filmkamera, ein Paar Sportschuhe und einen Werkzeugkoffer im Wert von 700 Euro entwendet hatte. Pikant: Der Hausbewohner saß zu der Zeit wegen Drogenermittlungen in Untersuchungshaft. Es kursierten allerlei Gerüchte. Der Angeklagte hingegen hatte behauptet, er hätte den Werkzeugkoffer vor dem Nachbarhaus bei den gelben Säcken gefunden. Die Schuhe seien schmutzig und im Werkzeugkoffer gewesen. „Ich dachte, die werfen das fort“, erzählte der 26-Jährige. Er habe die Schuhe waschen und im Internet verkaufen wollen, denn es sei nicht seine Größe gewesen. Den Werkzeugkoffer habe er behalten wollen. Aber eine Bekannte habe seinem Vater erzählt, er sei in das Haus eingebrochen, deshalb habe er den Koffer weggeschafft. Die Polizei fand ihn in der Nähe einer Bushaltestelle. Der 26-Jährige bestritt, an dem Haus oder auf dem Grundstück gewesen zu sein. Denn dort sei eine Kamera. Schließlich räumte er aber ein, er sei vorbeigefahren und habe geguckt. Wie die Richterin aber sagte, war das Kabel der Kamera durchgetrennt worden. Die Ex-Freundin des in Haft sitzenden Wohnungsinhabers behauptete, es sei regelmäßig eingebrochen worden. Sie habe die Kamera bei dem 30-jährigen Bekannten des Angeklagten gefunden und zur Polizei gebracht. Der 30-Jährige wiederum hatte die Frau im Verdacht, ihm die Kamera untergeschoben zu haben. Sie habe mit einer solchen vor ihm „herumgefuchtelt“. Er räumte ein: „Wir wollten rein und uns bedienen“. Wegen der Kamera hätten sie es bleiben lassen. Richterin Kathrin Schmitt hielt es für nicht glaubhaft, dass Sachen von Wert bei den Nachbarn vor der Tür stehen und man sie mitnehmen kann, wie der Angeklagte behauptet hatte. Das sei „des Zufalls zu viel“. Auch Oberamtsanwalt Peter Freyer hielt das für „ausgemachten Blödsinn“. Die Richterin gewährte dem Vorbestraften trotz schlechter Sozialprognose Bewährung, da es seine erste Freiheitsstrafe ist. Sie habe die „Hoffnung, dass er es sich zur Warnung dienen lässt“. Freyer hatte acht Monate ohne Bewährung gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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