Rheinpfalz Die Mutter und der Mordvorwurf
. Dass sie gut aussieht, schreibt Mitte April ein Mann unter das neue Profilbild, das die Frau mit den vielen Piercings im Gesicht soeben bei Facebook hochgeladen hat. Es ist das letzte Mal, dass ihr hier jemand etwas Nettes schreibt. Ein paar Wochen später wünschen Menschen der 36-Jährigen ganz offen den Tod, ein Berufskraftfahrer aus der Westpfalz tönt: Er würde freiwillig den Strom für eine Hinrichtung auf dem elektrischen Stuhl bezahlen. Andere Menschen fordern stattdessen, dass die Frau für den Rest ihres Lebens im Gefängnis schmoren soll. Eine lebenslängliche Haftstrafe droht ihr jetzt auch tatsächlich: Die Staatsanwaltschaft hält sie für die Mörderin ihrer fünfjährigen Tochter Carrie (wir berichteten). Nachdem das Landgericht Kaiserslautern diesen Vorwurf für plausibel hält und die Anklage daher zugelassen hat, wird der Prozess gegen die 36-Jährige und ein ebenfalls beschuldigtes Paar noch in diesem Jahr beginnen. Diesen beiden, einer 24-jährigen Frau und einem 30-jährigen Mann, hatte die Mutter das Kind anvertraut. Und: Sie haben die 36-Jährige herbeitelefoniert, als das Mädchen mehrere Stunden lang regungslos in der Wohnung lag. Angeblich war Carrie beim Herumtollen unglücklich gestürzt. Wie genau das passiert sein soll, lässt die Staatsanwaltschaft offen. Für sie ist diese Frage derzeit auch vergleichsweise unwichtig. Juristisch entscheidend ist, was danach geschah. Denn Gutachter sagen: Ärzte hätten Carrie noch retten können. Doch weil keiner der Erwachsenen Hilfe holte, starb sie schließlich an einer Hirnblutung. So ein Verhalten würden Juristen als unterlassene Hilfeleistung einstufen, wenn das Kind zum Beispiel alleine auf einem Spielplatz gewesen und dort verunglückt wäre – wenn Passanten das mitbekommen, aber nichts unternommen hätten. Dann müssten sie jetzt mit einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen. Doch das Gesetz kennt Menschen, bei denen bloßes Nichtstun noch schwerer wiegt. Sie heißen im Paragrafendeutsch „Garanten“ und stehen stärker in der Pflicht. Ärzte zum Beispiel haben eine besondere Verantwortung, wenn es um ihre Patienten geht. Und bei Eltern oder Betreuern ist das so, wenn ihr eigenes oder das ihnen anvertraute Kind in Gefahr ist. Lassen sie es einfach sterben, dann behandelt sie das Gesetz genauso wie einen Täter, der jemanden zum Beispiel erstochen oder totgeprügelt hat: Sie werden wegen „Totschlags durch Unterlassen“ angeklagt. Und fünf Jahre Gefängnis sind nicht die Höchst-, sondern nur die Mindeststrafe. Aber auch eine lebenslange Haft ist möglich. Sie wird verhängt, wenn Richter die Tat als besonders verwerflich und daher als Mord einstufen – etwa, weil sie das Nichtstun des Angeklagten auf „niedere Beweggründe“ zurückführen. Zu denen zählt zum Beispiel die Habgier: Lässt ein Schwimmmeister einen Badegast seelenruhig ertrinken, weil er ihn als den reichen Erbonkel erkannt hat, muss er mit einer Mordanklage rechnen. Die droht aber auch, wenn jemand schon etwas auf dem Kerbholz hat und nun die nötige Hilfe verweigert, um zu vermeiden, dass ihm die Polizei auf die Spur kommt. Genau so eine „Verdeckungsabsicht“ unterstellt die Staatsanwaltschaft auch der Mutter und dem gemeinsam mit ihr angeklagten Pärchen. Die Ankläger meinen: Die drei ließen die Fünfjährige sterben, weil Ärzte bemerkt hätten, dass das Mädchen misshandelt und vernachlässigt worden war. Dabei können sich die Ermittler zum Beispiel auf eine Aussage der Mutter berufen, die noch fünf weitere Kinder hat. Sie hatte die Leiche im Wald verscharrt und soll später gesagt haben: Heimlich begraben habe sie Carrie, weil sie Ärger mit dem Jugendamt fürchtete. Auch die beiden anderen mutmaßlichen Kindsmörder haben laut Staatsanwaltschaft mittlerweile über den Tod des Mädchens gesprochen, doch zum Teil widersprechen sie sich. Ob die Angeklagten und ihre Verteidiger im Prozess die Hauptverantwortung jeweils Mittätern zuweisen wollen, bleibt derzeit offen: Gericht und Staatsanwaltschaft behalten vorerst für sich, welche Kanzleien den schlagzeilenträchtigen Fall übernommen haben. Und die über die Justiz an sie herangetragene Bitte der RHEINPFALZ um Kontaktaufnahme ließen die Anwälte bislang unbeantwortet. Doch auch so ist absehbar, dass im Prozess vor allem für die Mutter noch eine Hintertür aufgehen könnte. Schließlich kam sie erst dazu, als ihre Tochter schon eine Weile hilflos in der Wohnung gelegen hatte. Schuldig im Sinn der Anklage ist sie aber nur, wenn feststeht: Ein Notarzt hätte Carries Leben auch retten können, wenn er erst zu diesem Zeitpunkt alarmierter worden wäre. Ob es so war, würde im Fernsehkrimi der Pathologe wohl leicht herausfinden. Im wirklichen Leben allerdings ist es oft schwieriger, einen Todeszeitpunkt tatsächlich derart genau zu bestimmen. Die Staatsanwaltschaft räumt ein: Alleine mit rechtsmedizinischen Gutachten ist das in diesem Fall wohl nicht möglich. Doch zugleich sagen die Ankläger: Man muss auch die Aussagen der drei Beteiligten berücksichtigen. Und mit denen lasse sich tatsächlich beweisen: Die 36-Jährige hat sich durch Unterlassen des Mordes am eigenen Kind schuldig gemacht.