Rheinpfalz Das Kreuz mit dem Denkmalschutz

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In die Sache des unter Denkmalschutz stehenden und verfallenden Kreuzes in der Landauer Straße (wir berichteten am 19. Mai) kommt Bewegung. Zahlreiche RHEINPFALZ-Leser hatten ihre Betroffenheit über den Zustand des Kreuzes geäußert und Schritte gefordert, um das Kreuz zu retten. Nun haben sowohl Orts- als auch Pfarrgemeinde ihre grundsätzliche Bereitschaft erklärt, sich an den Kosten der Sanierung zu beteiligen; am Dienstag befasste sich der Gemeinderat mit dem Thema (Bericht unten). Das große Fragezeichen: Welche Auflagen stellt der Denkmalschutz und wie wirken sich diese auf die Kosten aus?

Ortsbürgermeister Bernhard Rödig erinnert daran, dass die Ortsgemeinde vor einigen Jahren schon einmal im Begriff war, das Kreuz zu sanieren: „Die Kosten aber waren unverhältnismäßig hoch. Es lag ein Kostenvoranschlag in Höhe von 7500 Euro allein für die Sanierung des Korpus vor. Das kann die Ortsgemeinde nicht leisten“, klagte er über hohe Kosten einer denkmalgerechten Sanierung. Rödig betonte aber auch: „Wir stehen für den Erhalt der Feldkreuze als christliches Kulturgut.“ Kritisch sieht er die Denkmalschutzauflagen: „Wenn allein die Sanierung des Korpus so viel Geld kosten soll, dann wird man den Eindruck nicht los, dass man uns das Geld aus der Tasche ziehen will. Als die Kreuze errichtet wurden, war das Ausdruck tiefen Glaubens. Dafür stehen sie auch heute noch, ob denkmalgerecht saniert oder nicht.“ Sein Vorschlag: Das Kreuz müsse saniert werden. Wenn die Denkmalauflagen nur den Korpus beträfe, könnte der in der Katharinenkapelle einen neuen Platz finden. Pfarrer Gerhard Kästel nannte es eine „Schande, wenn das Kreuz verfiele“. Ihm liege es sehr am Herzen, dass das Kreuz erhalten bleibe. Eine Kostenbeteiligung der Pfarrei sei denkbar. Er werde die Möglichkeiten einer finanziellen Beteiligung der Pfarrei mit dem Verwaltungsrat beraten. Derweil gibt es auch unter Anliegern und anderen interessierten Privatleuten Bestrebungen, mit einer Spendensammlung den Verfall des Kreuzes zu stoppen. Gleich ob Geld der politischen oder der Kultusgemeinde oder ob Geld aus privaten Spenden die Sanierung möglich machen: Wie die Sprecherin der Kreisverwaltung, Ulla Eder, auf Anfrage mitteilte, müssen bei einer Sanierung die Vorgaben des Denkmalschutzgesetzes eingehalten werden. Dabei sei es wichtig, „auf eine material- und fachgerechte Restaurierung zu achten. Hierzu müsste ein Fachbetrieb eingeschaltet werden, der das Kreuz vor Ort begutachtet und einen Bericht mit Kostenvoranschlag erstellt“, heißt es in der Stellungnahme der Kreisverwaltung, bei der der Denkmalschutz zuhause ist. Insbesondere die farbliche Neugestaltung müsse den Anforderungen des Denkmalschutzes gerecht werden. Hier seien Farben erforderlich, die dem ursprünglichen Zustand entsprechen: „Dies bedingt eine Farbuntersuchung der Farbreste am Kreuz beziehungsweise Korpus mit Farbbefund durch einen Restaurator, um beurteilen zu können, um welche Farbtöne es sich genau handelt“, verlautete aus der Kreisverwaltung. Auf den Hinweis, dass das Kreuz erst nach einem „Anschlag“ Anfang der 60er Jahre wieder farblich so hergerichtet wurde, wie es sich jetzt darstellt, und dass dabei sicher nicht auf historisch korrekte Farben zurückgegriffen wurde, antwortete Eder: „Was die farbliche Gestaltung anbelangt, ist hierzu eine fachliche Beratung notwendig. Sie müsste mit dem begutachtenden Betrieb vor Ort besprochen werden. In den 60er Jahren war das Kreuz jedenfalls noch nicht unter Denkmalschutz gestellt, die Unterschutzstellung erfolgte zu einem späteren Zeitpunkt.“ Wie dem auch sei: Das alles zieht Kosten nach sich. Zuschüsse für die denkmalgerechte Sanierung gibt es „leider weder von Kreis- noch von Landesseite“. Und weiter: „Dass Kulturdenkmäler verfallen, weil die Mittel zur denkmalgerechten Sanierung fehlen, ist leider kein Einzelfall.“ |ran

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