Rheinpfalz Bizarrer Streit um Marktgebühren

Der Vollzugsbeamte wollte unter anderem noch ausstehende Standgebühren für den Wochenmarkt in Kaiserslautern eintreiben.
Der Vollzugsbeamte wollte unter anderem noch ausstehende Standgebühren für den Wochenmarkt in Kaiserslautern eintreiben.

Freispruch aus Mangel an Beweisen – so lautete das Urteil des Amtsgerichts Pirmasens am Montag für einen 65-jährigen Gemüsehändler aus der Verbandsgemeinde Hauenstein. Die Anklage hatte ihm Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen.

Es war eine bizarre Geschichte, die der Angeklagte da erzählte. Am 27. Juni 2017 habe ein Herr in Zivilkleidung sein Büro betreten und gesagt, er käme von der Verbandsgemeinde Hauenstein und solle für die Stadt Kaiserslautern Geld eintreiben. Er habe dem Mann geantwortet, die Sache sei längst erledigt. Es habe sich um Wochenmarktgebühren an die Stadtkasse Kaiserslautern gehandelt, erläuterte der Angeklagte. Es sei ein Versäumnis der Verbandsgemeinde, die Sache nachzuprüfen. Aber der Besucher habe ihm vorgeworfen, dass dies Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sei. Er habe von dem Besucher Dokumente sehen wollen, da er weder Betrag noch Grund der Geldforderung gewusst habe. Nach mehrfacher Aufforderung habe der Besucher ihm Papiere hingehalten, er habe sie greifen wollen, um sie besser lesen zu können, doch der Besucher habe die Papiere zurückgezogen und unvermittelt gedroht: „Ich schlage dich zusammen und dann lege ich dich in Handschellen.“ Daraufhin habe er den Besucher aufgefordert, sofort sein Büro zu verlassen und ihm seinen Ausweis zu zeigen. Im Hinausgehen habe ihm der Besucher noch einen Zettel auf den Tisch gelegt, bei dem es sich nach Auffassung des Verteidigers Christof Gerhard nur um eine Pfändungsankündigung handelte. Ganz anders die Version des Vollstreckungsbeamten, der vor Gericht in der Uniform des Ordnungsamtes auftrat: Er sei im Wege des Amtshilfe-Ersuchens von der Stadt Kaiserslautern beauftragt gewesen, Beiträge und Rundfunkgebühren beim Angeklagten beizutreiben. Er habe sich dem Angeklagten, wie gesetzlich vorgeschrieben, in Zivilkleidung ordnungsgemäß vorgestellt und seinen Auftrag mitgeteilt. Außerdem habe ihn der Angeklagte aus früheren Maßnahmen gekannt. Als der 65-Jährige ihm gesagt habe, die Forderung sei bezahlt, habe er die Quittung sehen wollen. Er, der Beamte, habe ihm einen Umschlag mit Unterlagen und Vollstreckungsauftrag übergeben. Der Angeklagte habe ihm den Auftrag aus der Hand gerissen und Richtung Schreibtisch geworfen. Als er danach greifen wollte, habe er sich die linke Schulter gezerrt. Daraufhin habe er dem Angeklagten den unmittelbaren Zwang angedroht. Der habe ihn der Halle verwiesen und den Dienstausweis sehen wollen. Den habe er aber nicht aus der Hand gegeben, obwohl der Angeklagte danach gegriffen habe, um ihn besser lesen zu können. Auf Nachfrage erläuterte der Zeuge, der gelbe Zettel mit dem Datum seines Besuchs bei dem Mann sei eine Pfändungsankündigung, mit der er dem Schuldner die Möglichkeit gebe, vor einer Pfändung zu zahlen, Raten zu vereinbaren oder die Sache mit dem Gläubiger zu klären. Der Verteidiger monierte, dass darauf weder Frist noch Betrag vermerkt gewesen seien. Er habe den Zettel im Vorfeld ausgefüllt, antwortete der Zeuge. Der Verteidiger wunderte sich, wieso der Zeuge sich die linke Schulter gezerrt habe, wenn er mit der rechten Hand nach den Papieren gegriffen habe. Für Richterin Kathrin Köller stand der Sachverhalt am Ende nicht mit der erforderlichen Sicherheit fest. Die Angaben des einzigen Zeugen waren ihr zu widersprüchlich. So habe er bei der Polizei angegeben, mit der linken Hand nach den Dokumenten gegriffen zu haben, jetzt aber, es sei mit der rechten gewesen. Mal habe er gesagt, die Unterlagen seien vollständig gerissen, mal sie seien nur eingerissen. Mal er habe die Ankündigung vor Ort ausgefüllt, mal am Morgen vor der Vollstreckung. Mit dem Freispruch folgte die Richterin dem Antrag des Verteidigers und der Vertreterin der Staatsanwaltschaft.

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