Rheinpfalz Bischof trifft Streikende nicht selbst

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«»Am heutigen Mittwoch wollen Mitarbeiter des Pflegedienstes im Marienhausklinikum Ottweiler für bessere Arbeitsbedingungen streiken. Sie reisen zu Bischof Ackermann nach Trier, um dort ihr Anliegen vorzutragen. Ackermann wird sie jedoch nicht persönlich empfangen. Die Kirche erkennt das Streikrecht nicht an und beruft sich auf den sogenannten Dritten Weg.

Der erste Warnstreik vor zwei Wochen (wir berichteten) stieß bundesweit auf Beachtung, weil er sich über die Arbeitsbedingungen in der Pflege hinaus auch gegen den tarifrechtlichen Sonderweg der kirchlichen Organisationen Caritas und Diakonie als Träger sozialer Einrichtungen richtete. Denn ein Streikrecht, wie es für öffentlich-rechtlich organisierte und private Unternehmen gilt, wollen die kirchlichen Träger nicht anerkennen. Henning Fries, Vorsitzender der elf Mitglieder starken Mitarbeitervertretung des Ottweiler Klinikums: „Über die arbeitsrechtlichen Konsequenzen will die Geschäftsführung noch beraten.“ Er rechne jedoch nicht mit Kündigungen, sondern mit Lohnabzug für den Streiktag. Laut Fries nahmen am Streik am 11. Oktober neun der 120 in der Pflege Beschäftigten teil. Alle anderen seien aus der Freizeit gekommen, um die Aktion zu unterstützen. Weil der Streik ohne Wirkung geblieben ist, soll heute um 6 Uhr der zweite beginnen. Diesmal wollen die Pflegekräfte ihr Anliegen beim Bischof Stephan Ackermann vorbringen. Verdi-Sekretär Michael Quetting bringt die Forderung auf den Punkt: „Sie sollen mit uns verhandeln.“ Mit anderen Trägern wie den saarländischen SHG-Kliniken habe sich Verdi bereits auf ein Verfahren geeinigt. Die Geschäftsführung des Marienhausklinikums habe den Verhandlungstisch vor Wochen verlassen, so Quetting. Was die Aktion in Ottweiler von anderen unterscheide, sei das Streikverbot der kirchlichen Arbeitgeber und der Mut der Beschäftigten: „Das hat sich noch niemand getraut.“ Berno Schuckart-Witsch führt für Verdi die Kampagne zur Verbesserung der Bedingungen in der Pflege. Personalmangel und Überlastung seien Gegenstand der Auseinandersetzung. „Verhandlungen über das Tarifrecht bei Kirchen gibt es nirgendwo.“ Bei der Ablehnung des Streikrechts berufen sich Kirche, Diakonie und Caritas auf den Dritten Weg. Fragen des Entgelts und der Arbeitsbedingungen werden fürs Marienkrankenhaus von der Arbeitsrechtlichen Kommission (AK) des deutschen Caritasverbandes geregelt. Die AK ist paritätisch mit Vertretern des Dienstherrn und der Beschäftigten besetzt. Zum Streik in Ottweiler schreibt die AK: „Verdi weiß um die rechtlichen Grundlagen. Es ist daher verantwortungslos, wenn die Gewerkschaft die Beschäftigten dazu aufruft, sich an einem Streik zu beteiligen, und ihnen damit arbeitsrechtliche Risiken beschert.“ Verdi widerspricht dieser Auffassung. Laut Schuckart-Witsch ist das Streikverbot mit Urteil des Bundesarbeitsgerichtes 2012 bereits im Grundsatz gefallen. Das Streikrecht sei lediglich an Bedingungen geknüpft. Bischof Ackermann sei aus terminlichen Gründen verhindert, teilte dessen Pressestelle auf Anfrage mit. Statt seiner sollen Diözesan-Caritasdirektorin Birgit Kugel und Thomas Jungen, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft katholischer Krankenhäuser Saarland, gesprächsbereit sein.

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