Rheinpfalz „Besser vorher fragen“

„Es wäre sachdienlich, wenn sich auch neu gewählte Ortsbürgermeister zunächst einmal bei der Verwaltung über die bisherigen Vorgänge und Beschlüsse informieren würden, bevor sie ein Thema auf eine Ratssitzung bringen und Beschlüsse herbeiführen, die nur Kopfschütteln hervorrufen.“ Mit diesen Worten kritisiert Glan-Münchweilers Verbandsbürgermeister Klaus Müller die jüngste Entscheidung des neuen Gemeinderates Wahnwegen in einer Stellungnahme. Der Gemeinderat hatte nämlich mehrheitlich den im Entwurf des Teilflächennutzungsplanes ausgewiesenen Windenergiestandort im „Hodenbachwald“ abgelehnt.
Was Müller dabei verärgert ist, dass der frühere Gemeinderat am 3. April 2012 die Verbandsgemeinde einstimmig aufgefordert habe, genau diesen Standort in den Flächennutzungsplan aufzunehmen, was das neue Gremium offenbar ignoriert habe. Nicht berücksichtigt worden sei auch, dass der „alte“ Gemeinderat noch am 13. Dezember 2013 einstimmig – gegen Geldzahlung – einen Vertrag mit der Windradfirma Juwi über Wegenutzung und Kabelverlegung für das Bauvorhaben geschlossen habe. Nicht beachtet worden sei auch, dass die Fläche bereits im aktuellen Regionalen Raumordnungsplan als „ausschlussfreies Gebiet“ dargestellt sei und das Waldgrundstück, auf dem gebaut werden soll, der Nachbargemeinde Hüffler gehöre, die sich durch die Pachtzahlungen erhebliche Einnahmen für die „klamme“ Gemeindekasse verspreche. Vor diesem Hintergrund sei die aktuelle Entscheidung einem „gutnachbarschaftlichen Verhältnis nicht förderlich“, urteilt Müller. Es stünde den neuen Amtsinhabern gut an, wenn sie Sitzungstermine vorher mit dem VG-Bürgermeister abstimmen würden, mahnt Müller mit Verweis auf die Gemeindeordnung, um ihm zumindest Gelegenheit zu geben, zu den Beratungspunkten Stellung zu nehmen. Selbstverständlich „üben Ratsmitglieder ihr Amt nach freier, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmter Gewissensüberzeugung aus“, räumt Müller ein. Allerdings seien auch sie an die Beschlüsse ihrer Vorgänger gebunden, „sofern dadurch schon verbindliche Tatsachen und Fakten geschaffen wurden“. (red)