Rheinpfalz Bäuerle beugt sich – fürs Erste
Der Landesbetrieb Mobilität Kaiserslautern (LBM) gibt nicht nach. Die Behörde hatte dem Vorsitzenden des Kultur- und Verkehrsvereins Timo Bäuerle die Frist gesetzt, bis zum vergangenen Montag das großformatige Plakat an der Landesstraße Richtung Merzalben mit dem Hinweis auf das bevorstehende Kienholzfest zu entfernen. Dieser Aufforderung kam er am Dienstag zähneknirschend nach.
„Mit den bisherigen Erklärungen des LBM werde ich mich aber nicht zufrieden geben“, machte Bäuerle unmissverständlich deutlich. Der Brief des LBM vom 3. Mai ist unterschrieben vom Leiter der Masterstraßenmeisterei Waldfischbach-Burgalben, Wolfgang Heber, und hat den Betreff: „Aufstellung einer nicht genehmigten Werbetafel an der freien Strecke Kreuzung L 496/ K 89.“ Darin heißt es, dass Werbeanlagen außerhalb von Ortsdurchfahrten unzulässig seien. Die Straßenmeisterei Dahn habe aber bei ihrer Streckenkontrolle festgestellt, dass eine Werbetafel für das Kienholzfest in Münchweiler aufgestellt wurde. „Im Rahmen unserer Verkehrssicherungspflicht bitten wir, diese bis spätestens 9. Mai zu entfernen. Grundsätzlich verweisen wir auch auf unser Schreiben vom 28. April 2015, wo Sie bereits auf die Problematik aufmerksam gemacht wurden.“ Auch im vergangenen Jahr hatte Bäuerle ein Plakat aufgestellt, was weg musste. Der LBM weist darauf hin, dass „die Werbung an öffentlichen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften durch mehrere Gesetze grundsätzlich verboten ist. Es dürfen deshalb nur die für den Verkehrsablauf erforderlichen amtlichen Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrsordnung durch die zuständigen Verkehrsbehörden aufgestellt werden, wozu jedoch keine Werbeanlagen und private Schilder zählen.“ Interessant ist auch folgende Passage: „Erfahrungsgemäß finden jährlich viele Dorf-, Vereins- und private Festveranstaltungen statt. Hierzu wird von den meist ehrenamtlich tätigen Veranstaltern die Werbetrommel entsprechend gerührt. Leider schießen einige der ,Werbefachleute’ dabei über das Ziel hinaus, denn nicht alles, was eine Erhöhung der Festumsätze verspricht, ist erlaubt.“ Bäuerle lobt sarkastisch die „schnelle Reaktion“ des LBM auf das von ihm am 2. Mai aufgestellte Werbeplakat für das Kienholzfest (die RHEINPFALZ berichtete): „Dies sollten sich andere Behörden auch zueigen machen, vor allem, wenn die Bürger etwas anfragen oder beantragt haben.“ Er nehme die Entscheidung – vorerst – hin und habe deshalb am Dienstag den großen Werbeständer mühselig wieder abgebaut. Er habe immer noch nicht den angeforderten Gesetzestext erhalten, indem erklärt würde, weshalb ein Politikerkonterfei im Wahlkampf auf einem Plakat am Straßenrand stehen darf, sein Plakat für das Kienholzfest aber nicht. „Auf diese Erklärung bin ich gespannt. Gelten für Politiker andere Gesetze, andere Maßstäbe als für uns? In einer Demokratie ist doch jeder gleich. Oder gibt es doch Gleichere?“, fragt er sich. Er werde die Sache rechtlich prüfen lassen, kündigt der Cheforganisator des Kienholzfestes an. Und fügt noch an: „Ich habe nichts gegen die Behörde. Mein Großvater hat dort viele Jahre gearbeitet. Beim Kienholzfestauftakt werde ich die anwesenden Landtagsvertreter direkt auf den Sachverhalt ansprechen. Auf deren Antwort bin ich einmal gespannt.“ (mt)