Rheinpfalz Asbeststücke werden eingesammelt, Dächer und Höfe abgespritzt

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Seit gestern liegen die ersten Ergebnisse mit Handlungsempfehlungen der Gutachterin zum Brand der Lagerhalle in der Bahnhofstraße und seinen Auswirkungen in Rodalben vor, teilte die Kreisverwaltung mit.

Für die Reinigung der mit Asbestteilchen kontaminierten Flächen werden verschiedene Vorgehensweisen empfohlen: Alle größeren Bruchstücke sollen eingesammelt, die betroffenen Dächer und danach die Höfe abgespült werden. Bei der Gaststätte „Am Spiegelbrunnen“ müsse ein Test erst noch zeigen, ob der Rasen und die Wege absaugbar sind, ansonsten müsse im Bereich der Grünflächen ein Aushub von etwa drei Zentimetern erfolgen. Die dortige Sandfläche müsse in jedem Fall erneuert werden, so Kreissprecherein Ulla Eder. Nach dem Abbruch des Holzgerippes sei die Straße abzusaugen und der Grünstreifen zu reinigen. Nach Beendigung der Reinigungsarbeiten sei eine Begehung zur Freigabe der Bereiche erforderlich. Die Brandstelle müsse so gesichert werden, dass keine Schadstoffe ins Umfeld geweht werden können. Weil zwei Mitarbeiter der Kreisverwaltung über einen Asbestschein verfügen, der besagt, dass sie die notwendigen Kenntnisse zum richtigen Umgang mit Asbeststoffen haben, sollen die von der Gutachterin empfohlenen Maßnahmen bei den Nachbargrundstücken zum Brandherd weitgehend durch diese Bediensteten umgesetzt werden, so Eder. Das bedeute, dass diese beiden Personen die Bruchstücke fachgerecht einsammeln würden. In Einzelfällen müsse eventuell auch eine Fachfirma herangezogen werden. Gleichzeitig werde der Kreis einen zur Asbestabsaugung geeigneten Staubsauger anschaffen und auch das Absaugen übernehmen. Mit der Feuerwehr Rodalben soll geklärt werden, ob diese das Abspritzen der Dächer und Höfe übernehmen kann. Zuerst werden laut Eder nun die Grundstückseigentümer der betroffenen Bereiche informiert und mit diesen das geplante Vorgehen abgesprochen. „Schnellstmöglich in der kommenden Woche“ solle dann mit der eigentlichen Umsetzung begonnen werden. Hinsichtlich der Brandruine erging bereits eine Verfügung an Grundstückseigentümer und Mieter, den Abriss unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben bis spätestens Mitte nächster Woche fachgerecht vornehmen zu lassen. Zugleich wurde eine Ersatzvornahme angedroht, falls das nicht geschieht, so Eder. |ow

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